Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft "Tiny-Häuser" für das Gebiet östl. d. Schleidörfer Str., nördl. der Dorfstr. und nordwestl. der Str. "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Textliche Festsetzungen

1 Artenschutz

Die Beseitigung von Gebäuden ist zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen bezüg- lich heimischer Brutvögel und Fledermäuse in der Zeit vom 01.12. bis 28./29.02 durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, ist durch eine Besatzprüfung auszuschließen, dass Vogelbruten oder Fledermäuse vorhanden sind.

2 Ordnungswidrigkeiten

Nach § 84 Abs. 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO-SH) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig den gestalterischen Festsetzungen Ziff. B 1 bis B 3 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 84 Abs. 3 LBO-SH mit einer Geldbuße geahndet werden.