Planungsdokumente: Gemeinde Hennstedt - B-Plan 20 - "Südlich Wiesengrund"

Begründung

1. Plangrundlagen

1.1 Erforderlichkeit der Planaufstellung, Planungsziel

Die Gemeindevertretung Hennstedt hat auf ihrer Sitzung am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 im beschleunigten Verfahren beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das neue Wohngebiet umfasst ca. 36 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser zur Deckung des örtlichen und überörtlichen Bedarfs an Wohnraum.

Der Standort "Südlich Wiesengrund" ist das Ergebnis der Suche nach einem Alternativstandort für die seinerzeit (2017/2018) geplante 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12, südlich der Fedderinger Straße. Diese hatte zum Ziel, die Erschließung der rechtskräftig festgesetzten Wohngebiete im westlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 12 den aktuellen städtebaulichen Vorstellungen anzupassen, um so dem stetigen Bedarf nach Wohnbauflächen in Hennstedt gerecht zu werden. Im Zuge der Änderungsplanung stellte sich heraus, dass der Standort südlich der Fedderinger Straße nach den neuen Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Schallimmissionen bei Windkraftanlagen (sog. LAI-Hinweise), einer relativ starken Lärmbelastung ausgesetzt ist. Von Seiten des Kreises Dithmarschen wurde der Gemeinde daraufhin empfohlen, eine lärmtechnische Untersuchung des Gemeindegebiets durchzuführen, um alternative Wohnungsbauflächen zu identifizieren, die weniger stark lärmbelastet sind. Die gemeindeweite lärmtechnische Untersuchung (Machbarkeitsstudie zur möglichen Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Hennstedt, Ingenieurbüro für Akustik Busch, vgl. Anlage Nr. 1) hat das nördlich der Fedderinger Straße gelegene Plangebiet als einzige geeignete Fläche mit einer ausreichenden Bedarfsgröße aufgezeigt.

Der durch diese Entwicklung auf absehbare Zeit funktionslos gewordene westliche Bereich des Bebauungsplans Nr. 12 wird in einem separaten Bebauungsplanverfahren gem. Beschluss der Gemeindevertretung Hennstedt vom 01.04.2019 aufgehoben. Gleiches gilt für die entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan.

Die Ausweisung der neuen Wohnbauflächen erfolgt im unmittelbaren Anschluss an vorhandene Siedlungsflächen, insbesondere an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12 "Wiesengrund", der als "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" zu werten ist. Da die zulässige Grundfläche weniger als 10.000 m² beträgt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde dennoch durchgeführt (04.07.2019). Ebenso eine frühzeitige Behördenbeteiligung. Von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) wird abgesehen. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für die baulichen Eingriffe im Gebiet ist gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich.

Die Planung erfordert auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes, da das Plangebiet im bisher gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Die dafür notwendige 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet ist die Gemeinde Hennstedt. Die gesamten Planungskosten für das vorliegende Bauleitplanverfahren gehen zu Lasten der Gemeinde Hennstedt.

1.2 Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 20 liegt im westlichen Teil des Siedlungskörpers der Gemeinde Hennstedt, unmittelbar südlich des Bebauungsplangebiets Nr. 10 "Wiesengrund" und nördlich der der “Fedderinger Straße” (K 50). Die Ortsmitte von Hennstedt ist ca. 700 m Luftlinie entfernt. Die Grund- und Gemeinschaftsschule Hennstedt ist ca. 1 km Luftlinie entfernt.

Abb. 1: Übersichtskarte; Lage des Plangebiets

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 161/1 (tlw.), 155/17 (tlw.), 155/19 (tlw.), 232/4, 232/6 und 154/3 (tlw.) der Flur 17 der Gemarkung Hennstedt und hat eine Größe von ca. 3,9 ha.