Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby ist am 21.06.2003 in Kraft getreten. Er setzt für den nördlichen Planbereich dieser 1. Änderung und Erweiterung ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschossflächenzahl von 0,6 bei max. 2 Vollgeschossen fest.

Die Baugrenze ist in Richtung Süden und Osten eng um den damaligen baulichen Bestand festgesetzt.

Für den Plangereich südlich der Bundesstraße existiert kein Bebauungsplan.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

Nach Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II grenzt das Plangebiet an gesetzlich geschützte Biotope, an ein FFH- und Europäisches Vogelschutzgebiet sowie an ein UNESCO Biosphärenreservat gemäß Man and the Biosphere (MAB).

Gem. Karte 2 liegt das Plangebiet in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie in einem Naturpark und grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet.

Karte 3 stellt das Plangebiet an der Grenze zu Bereichen mit klimasensitiven Böden und zu einem Hochwasserrisikogebiet dar.

1.4.6 Landschaftsplan der Gemeinde Fleckeby

Im Landschaftsplan der Gemeinde Fleckeby aus dem Jahr 1998 sind die damals vorhandenen Nutzungen dargestellt. Gem. des Entwicklungsplanes liegt das Plangebiet innerhalb eines Dorfgebietes (MD); weitere Entwicklungsziele sind für den Plangeltungsbereich nicht aufgeführt.