Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 15. Änderung Flächennutzungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines 4

2. Übergeordnete Planungsvorgaben 4

3. Vorhandene und geplante Nutzungen 5

4. Erschließung, Ver- und Entsorgung 6

5. Umweltbericht 9

5.1 Einleitung 9

5.1.1 Anlass und Zielsetzung 9

5.1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigen Ziele der Planung 9

5.1.3 Lage im Raum 10

5.2 Darstellung der Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen, die für die vorliegende Planung von Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 11

5.2.1 Fachgesetze und Vorgaben 11

5.2.2 Fachpläne 12

5.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden 13

5.3.1 Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Umweltmerkmale für Bereiche, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden 14

5.3.2 Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter in der Ausgangssituation 15

5.4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben, bau-, vorhaben- und anlagenbedingt 24

5.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 24

5.5.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 25

5.5.2 Prognose bei Durchführung der Planung in Bau- u. Betriebsphase 25

5.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen und zur Überwachung 27

5.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele für die Planung 28

5.7.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Plangebietes 28

5.7.2 Anderweitige Planungsmöglichkeiten außerhalb des Plangebietes 28

5.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen in Folge der Vorgaben aus der Planung 28

5.8.1 Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung erheblich nachteiliger Auswirkungen sowie zur Bekämpfung von Krisenfällen 28

5.9 Zusätzliche Angaben 28

5.9.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale und verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung 28

5.9.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, auf technische Lücken oder fehlende Kenntnisse 29

5.9.3 Mit Verwirklichung der Planung verbundene Entwicklungsmöglichkeiten des Umweltzustandes 29

5.10 Umweltüberwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung (Monitoring) 29

5.11 Allgemein verständliche Zusammenfassung 30

5.12 Stellenwert des Umweltfachbeitrages im Rahmen der gemeindlichen Abwägung 30

5.13 Kompensationsermittlung / Bilanzierung Eingriff- Ausgleich 30

5.13.1 Vermeidung und Minimierung von Eingriffsaspekten 31

5.13.2 Ermittlung des Eingriffs und des Ausgleichsbedarfs 31

5.14 Verzeichnis der verwendeten Quellen 31

1. Allgemeines

Das ca. 5,3 ha große Plangebiet der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Konkret handelt es sich um das Gebiet südlich der Straße 'An der Straßenmeisterei', östlich der Straße 'Kirchtor' (K 43), westlich der Autobahn 21 (A 21) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Wankendorf.

Der Flächennutzungsplan in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1979 stellt das Plangebiet als 'Fläche für die Landwirtschaft' (L) dar. Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Ausweisung einer 'Gewerblichen Baufläche' (G) planungsrechtlich vorbereitet. Die Gemeinde Stolpe beabsichtigt, die maßvolle Erweiterung des Gewerbegebietes 'An der Straßenmeisterei' und damit die Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Deckung des kurzfristigen örtlichen Bedarfs planungsrechtlich vorzubereiten. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, das Plangebiet im Flächennutzungsplan anstelle der derzeitigen Ausweisung als 'Fläche für die Landwirtschaft' (L) zukünftig als 'Gewerbliche Baufläche' (G) darzustellen.

2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Die Gemeinde Stolpe ist dem Nahbereich der Gemeinde Wankendorf zugeordnet, die nach § 1 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 als ländlicher Zentralort eingestuft ist.

Die Gemeinde Stolpe ist im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP) 2010 als ländlicher Raum ausgewiesen. Im LEP werden die ländlichen Räume als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume beschrieben, die gestärkt werden sollen. "Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung sollen verbessert werden. Die Bedeutung der ländlichen Räume als Natur- und Erholungsräume soll nachhaltig gesichert werden. Der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der ländlichen Räume sollen teilräumliche Strategien und Entwicklungskonzepte Rechnung tragen, die endogene Potenziale nutzen."

Der LEP 2010 führt unter Kapitel 2.6 aus: "Alle Gemeinden können unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen. Vor der Neuausweisung von Flächen sollen in den Gemeinden geeignete Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorte genutzt werden. Es soll darauf geachtet werden, dass Flächen sparend gebaut wird, die Gewerbeflächen den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zugeordnet sind und dass insbesondere exponierte Standorte qualitativ hochwertig gestaltet werden."

Die Gemeinde Stolpe liegt im Einflussbereich der Landesentwicklungsachse, die sich südlich der Landeshauptstadt Kiel entlang der A 21 in Richtung Bad Segeberg erstreckt. Die Autobahnanschlussstelle Wankendorf/Stolpe liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet, die Auffahrtspur Richtung Bad Segeberg löst sogar einen Anbauverbotsstreifen aus. Im Entwurf 2018 zur Fortschreibung des LEP heißt es: Die Siedlungsachsen "sollen dem überörtlichen Straßennetz, insbesondere den Autobahnanschlussstellen zugeordnet und damit verknüpft sein, ...".

Zusätzlich liegt die Gemeinde im 'Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft' sowie im 'Entwicklungsraum für Tourismus und Naherholung'.

Nach dem Regionalplan für den Planungsraum III (alt), Stand: Fortschreibung 2000, befindet sich das Plangebiet in einem bis zur Ostsee reichenden Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie östlich der bebauten Bereiche im Bereich des Stolper Sees in einem 'Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft'.