Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Die nächstgelegenen Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind das ca. 2,1 km südlich gelegene FFH-Gebiet 1625-301 „Kluvensieker Holz“, das ca. 2,7 km westlich gelegene FFH-Gebiet 1624-392 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederungen“ sowie das ca. 5,3 km nördlich gelegene FFH-Gebiet 1526-391 „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“ und das ca. 5,3 km nördlich gelegene Europäische Vogelschutzgebiet 1525-491 „Eckernförder Bucht mit Flachgründen“. Auswirkungen auf diese Natura 2000-Gebiete sind aufgrund der Entfernung und der Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten. Im Rahmen der Beurteilung für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 16 wurde mittels Ausbreitungsrechnung nachgewiesen, dass keine FFH-Gebiete in einem Bereich liegen, in dem der Stickstoffeintrag mehr als 0,3 kg/ha*a beträgt.

Die beiden Teilbereiche befindet sich im Osten des Naturparks „Hüttener Berge“. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein grenzen ebenso wie Waldflächen nicht an.

Geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG sind durch Knicks gegeben. Die landesweite Biotopkartierung (2014 – 2020) weist darüber hinaus keine weiteren geschützten Biotope aus.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt getrennt nach einzelnen Schutzgütern (gem. § 1 Abs 6 Nr. 7 a – d, i BauGB). Die Bestandsaufnahme basiert auf einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung im August 2024, der Luftbildauswertung und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Daten sowie einschlägiger Literatur. An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Vorhabens an. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange bei Durchführung der Planung erfolgt in verbal argumentativer Weise.

In die Beurteilung der Erheblichkeit gehen der Grad der Veränderung, die Dauer und die räumliche Ausdehnung ein. Es werden fünf Erheblichkeitsstufen unterschieden:

  • erheblich nachteilig
  • unerheblich nachteilig
  • weder nachteilig noch vorteilhaft
  • unerheblich vorteilhaft
  • erheblich vorteilhaft.