Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung lassen sich nur die Beibehaltung des Status-quo und somit die Erhaltung des bisherigen Umweltzustandes prognostizieren. In diesem Fall würden die Flächen weiterhin u.a. landwirtschaftlich genutzt werden. Die Knicks würden als geschützte Biotope entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.

3 Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaẞnahmen

Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Verbleiben nach Ausschöpfung aller Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, so sind gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Obwohl durch die Aufstellung der Bauleitplanung selbst nicht in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eingegriffen werden kann, sondern nur durch dessen Realisierung, ist die Eingriffsregelung dennoch von Bedeutung, da nur bei ihrer Beachtung eine ordnungsgemäße Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange möglich ist.

Die geplanten Vorhaben werden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bezüglich der Versiegelung von Boden und des Abflusses von Niederschlägen sowie durch die Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes auslösen. Die einzelnen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für die Schutzgüter werden im Folgenden dargestellt. Einige der genannten Maßnahmen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin durchzuführen und sind somit keine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie werden der Vollständigkeit halber und zum besseren Verständnis jedoch mit aufgeführt.

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Für den Teilbereich 1 sind keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Im Zuge des Planverfahrens wurde ein Gutachten zu Lärmimmissionen und eine Schornsteinhöhenberechnung inkl. Ausbreitungsrechnung zu Geruchsimmissionen für den Teilbereich 2 erstellt und im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 16 berücksichtigt.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Zum Schutz potenziell vorkommender Brutvögel sind Knickrodungsarbeiten nur in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar zulässig.

Hinweis zum Artenschutz:

Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).

Schutzgut Fläche

Eine Inanspruchnahme von Fläche wird durch die Festsetzung der maximal überbaubaren Grundfläche in der verbindlichen Bauleitplanung beschränkt. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Boden

Die für die Vorhaben vorgesehenen Flächen werden derzeit u.a. intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird im Rahmen der parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanung über Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes erbracht.

Schutzgut Wasser

Im Rahmen der parallelen 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für den Teilbereich 1 erstellt und berücksichtigt. Für den Teilbereich 2 sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Klima/Luft

Es sind der Erhalt vorhandener Knickstrukturen und Neupflanzungen in der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen. Die angestrebte Nutzung trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Landschaft

Zum Schutz des Landschaftsbildes werden in den parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanungen maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden. Die vorhandenen Knickstrukturen werden weitestgehend erhalten. Es sind Anpflanzungen zur Eingrünung geplant.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Es sind keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.