Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee

Begründung

1.2 Bestand

Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst zwei Teilbereiche in der Gemeinde Holtsee.

Im nördlichen Plangebiet des Teilgeltungsbereiches 1 ist eine Zufahrt zur bestehenden Biogasanlage sowie zum benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden. Östlich der Zufahrt befindet sich eine Grünfläche. Der südliche Bereich wird überwiegend als Pferdekoppel genutzt. Entlang der östlichen Grenze ist ein Knick vorhanden.

Das Gelände verläuft leicht bewegt mit Höhen zwischen 18 und 20 m über NHN. Entlang der Flurstücksgrenze zu Flurstück 313 im Süden des Teilbereiches ist ein Geländesprung von gut 1 m vorhanden; die Geländehöhe liegt im südlichen Bereich dann bei etwa 17 m über NHN.

Die Fläche des Teilgeltungsbereiches 2 wird in Ost-West-Richtung durch einen Knick entlang der Flurstückgrenze unterteilt. Nördlich des Knicks befindet sich eine Pferdekoppel, südlich wird die Fläche als landwirtschaftliches Grünland genutzt. Das Plangebiet wird von der wassergebundenen privaten Erschließungsstraße von der Straße ‚Ecke‘ aus kommend in einem Bogen komplett umschlossen.

Das Gelände verläuft im Bereich der Zufahrt sehr eben mit Höhen um 25 m über NHN. Zum übrigen Plangebiet hin ist dann ein Geländesprung von 3-4 m vorhanden, sodass der östliche Plangebereich bei Höhen um 21 bis 23 m über NHN liegt.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holtsee hat am 13.11.2024 die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen