17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

Sönderby

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Schlei-Ostsee

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Amt Schlei-Ostsee Abteilung Bauen und Umwelt

Frau Levien Tel. 04351/7379-570 E-Mail: annika.levien@amt-schlei-ostsee.de

Datenschutzbeauftragter: Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Buss

E-Mail: dr.buss@rpm-recht.de

Aktuelle Mitteilungen

Ihre Ansprechpartner im Verfahren:

Mit dem Verfahren betraut ist Frau Annika Levien, Tel. 04351/7379-570, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde

Wichtige Mitteilung für Bürger

Wappen

Die Gemeinde Rieseby lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #M1005

Verfasser*in: Ministerium für Inneres Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig Holstein (IV 626)
Eingereicht am:

Mit Schreiben vom 16.07.2026 informieren Sie über aktualisierte Planunterlagen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die wohnbauliche Entwicklung im Süden der Ortslage Rieseby war bereits Gegenstand eines Planungsgespräches am 11.11.2020. Darüber hinaus hat die Landesplanung mit Schreiben vom 19.05.2026 zu der Planung bereits Stellung genommen. Damals wurde eine abschließende Stellungnahme zurückgestellt, da die Planung aus landesplanerischer Sicht noch mit der Stadt Eckernförde abgestimmt werden sollte. Darüber hinaus sollten Aussagen zur Alternativenprüfung und zum Bedarf ergänzt werden.

Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu der Bauleitplanung wie folgt Stellung:

In den Planunterlagen wurde eine Standortprüfung für das Wohngebiet ergänzt. Die Landesplanung hält die Alternativenprüfung für nachvollziehbar. Darüber hinaus wurden in den Planunterlagen Aussagen zu den wohnbaulichen Bedarfen ergänzt. Insbesondere wird dargelegt, dass neben Nachfragen von Menschen aus der Gemeinde Rieseby selbst und aus benachbarten Orten weitere Bedarfslagen aufgrund der Erweiterung der Bundeswehrstandorte bestehen.

Aus den Planunterlagen geht hervor, dass die Stadt Eckernförde über die Planung informiert und um Stellungnahme gebeten wurde. Aus der Stellungnahme des Mittelzentrums geht u.a. hervor, dass die Stadt Eckernförde keine Bedenken gegenüber der Planung hat und davon ausgeht, dass die Gemeinde Rieseby mit der Planung ihrer Versorgungsfunktion nachkommt. Insofern geht die Landesplanung nunmehr von einer mit dem Zentralen Ort abgestimmten Planung aus.

Insofern wird bestätigt, dass der Planung keine Ziele der Raumordnung entgegenstehen.

Seitens der Landesplanung wird jedoch darum gebeten, die Hinweise aus der Stellungnahme vom 18.05.2026 bezüglich eines stärker diversifizierten Wohnungsangebotes, der Bildung von zeitlichen gestreckten Realisierungsabschnitten sowie der Abschätzung der Auswirkungen auf die Infrastruktur in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Stellungnahme #M2

Verfasser*in: Landesamt für Energie Geologie und Bergbau (LBEG)
Eingereicht am:

In Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange geben wir zum o.g. Vorhaben folgende Hinweise:

Hinweise

Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen erfolgen, verweisen wir für Hinweise und Informationen zu den Baugrundverhältnissen am Standort auf den NIBIS ® Kartenserver. Die Hinweise zum Baugrund bzw. den Baugrundverhältnissen ersetzen keine geotechnische Erkundung und Untersuchung des Baugrundes bzw. einen geotechnischen Bericht.

Geotechnische Baugrunderkundungen/-untersuchungen sowie die Erstellung des geotechnischen Berichts sollten gemäß der DIN EN 1997-1 und -2 in Verbindung mit der DIN 4020 in den jeweils gültigen Fassungen erfolgen.

Sofern Hinweise zu Salzabbaugerechtigkeiten und Erdölaltverträgen für Sie relevant sind, beachten Sie bitte unser Schreiben vom 04.03.2024 (Az. LID.4-L67214-07-2024-0001).

Sofern in diesem Verfahren Ausgleichs- und Kompensationsflächen betroffen sind, gehen wir davon aus, dass für alle Ausgleichs- und Kompensationsflächen die Festlegungen der Regionalen Raumplanung beachtet werden. In Rohstoffsicherungsgebieten sollten Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen erst nach einer vollständigen Rohstoffgewinnung erfolgen, da sonst ein späterer Rohstoffabbau erschwert bzw. verhindert werden kann. Die aktuellen Rohstoffsicherungskarten können über den NIBIS® Kartenserver des LBEG eingesehen oder als WMS (Web Map Service) abgerufen werden. Zudem ist im Bereich von Ausgleichs- und Kompensationsflächen für erdverlegte Hochdruckleitungen sowie bergbauliche Leitungen ein Schutzstreifen zu beachten, der von jeglicher Bebauung und von tiefwurzelndem Pflanzenwuchs freizuhalten ist.

In Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange haben wir keine weiteren Hinweise oder Anregungen.

Die vorliegende Stellungnahme hat das Ziel, mögliche Konflikte gegenüber den raumplanerischen Belangen etc. ableiten und vorausschauend berücksichtigen zu können. Die Stellungnahme wurde auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes erstellt. Die verfügbare Datengrundlage ist weder als parzellenscharf zu interpretieren noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stellungnahme ersetzt nicht etwaige nach weiteren Rechtsvorschriften und Normen erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen oder objektbezogene Untersuchungen.

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