Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde 2000) weist der Gemeinde Rieseby eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln als die anderen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Orte soll dabei gewahrt bleiben.
Der 3. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II (2026) weist der Gemeinde Rieseby weiterhin eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sind im Planungsraum ergänzende Schwerpunkte für Wohnungsbau und Gewerbe.
Weiterhin grenzt das Plangebiet an ein Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie an ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.
Gem. des Entwurfs zur Teilaufstellung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (Juli 2025) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_143 in einem Abstand von mind. 740 m südwestlich und das Gebiet PR2_RDE_009 mind. 900 m südöstlich des Plangebietes.