Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Der Geltungsbereich wurde früher vom benachbarten Garten- und Landschaftsbaubetrieb für eine Baumschule genutzt. Seit ca. 2020 liegt diese Fläche komplett brach und wurde in keine neue Nutzung überführt. Im Norden befindet sich entlang der Flurstücksgrenze ein Knick.

Die Erschließung wurde im Rahmen des B-Planes 24 festgesetzt und hergestellt. Die Erschließungsstraße grenzt unmittelbar an das Grundstück an.

Das Gelände ist relativ eben und weist Höhen zwischen 14 m und 15 m über NHN auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag hat am 25.03.2025 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

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Ortsbezug der Stellungnahme

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