1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021
Die Gemeinde Owschlag wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 als ländlicher Zentralort eingestuft und innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung dargestellt. Ländliche Zentralorte stellen für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs sicher. In dieser Funktion sind sie zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen kann ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation vor Ort geleistet werden.
Owschlag ist an eine zwei- oder mehrgleisige Bahnstrecke angeschlossen.
In dem Entwurf der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplanes für Schleswig-Holstein (2024) sind für das Plangebiet keine Darstellungen enthalten.