Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

12.2.1.5       Klima

Ausgangssituation

Die klimatische Situation ist durch die Siedlungsrandlage des Plangebietes geprägt und dem ?Freilandklima? der offenen bzw. knickstrukturierten Ackerlandschaft mit ver­gleichsweise ausgeglichenen Klimaparametern zuzurechnen. Dabei sind die Knicks kleinklimatisch von Bedeutung (Windschutz, Taubildung).

Besondere Kaltluftentstehungs- oder Luftaustauschfunktionen erfüllt das Plangebiet nicht.

Auswirkungen

Das derzeit vorhandene Freilandklima im Plangebiet wird sich anlagebedingt durch die Bebauung hin zum Vorortklima ändern, wie es schon in den angrenzenden Wohnge­bieten vorherrscht.

Aufgrund der fehlenden klimatischen Funktion des Gebiets als Kaltluftentstehungs­gebiet oder Luftaustauschbahn, der geringen Reliefenergie und des nutzungsbedingt verbleibenden Grünanteils ist die Änderung jedoch nicht als erhebliche Beeinträch­ti­gung des Schutzguts einzustufen.

12.2.1.6       Luft

Ausgangssituation

Die lufthygienische Ausgangssituation wird im Geltungsbereich des Bauleitplans durch die angrenzende Kreisstraße 29 mit entsprechendem Verkehr geprägt. Die Knick­bestände wirken durch ihre Filterfunktion auf örtlicher Ebene nur sehr kleinräumig posi­tiv auf die Luftquali-tät. Infolgedessen überwiegen die Belastungsfaktoren die für das Schutzgut Luft ausgleichswirksamen Strukturen.

Auswirkungen

Eine beurteilungsrelevante Verschlechterung der Luftschadstoffsituation ist mit der Ausweisung der Wohngebietsfläche insgesamt nicht zu erwarten, da die dadurch er­zeugten zusätzlichen Ver­kehre in der Gesamtbetrachtung keine spürbare Verände­rung mit sich bringen. Die festgesetzten Grünflächen, der Erhalt der Knicks und die vorgela­gerten privaten Knickschutzstreifen und Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern wirken zusätzlich positiv, indem z.B. Stäube gebunden und Grünmasse geschaffen werden.

12.2.1.7       Landschaft

Ausgangssituation

Das Landschafts- bzw. Ortsbild des Geltungsbereichs wird durch die knickstrukturierte Kulturlandschaft und die Siedlungsrandlage bestimmt. Der Übergang zwischen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft nach Nord­westen ist fließend. Die Eingrü­nung des bestehenden Ortsrandes im Bereich des Plangebietes wird derzeitig von den Hausgärten gebil­det.

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das geltende Landschaftsschutzge­biet (LSG-VO Stemwarde vom 5.9.1968) an, die Gebietsflächen selbst sind bereits im Hinblick auf das geplante Wohngebiet aus der LSG-VO entlassen worden.

Auswirkungen

Der bisherige Charakter der Knicklandschaft wird durch die geplante Bebauung verän­dert. Die eingeschossige Wohnbebauung mit einer GRZ von 0,3 liegt jedoch im Rahmen der vorhandenen Bebauung der angrenzenden Wohngebiete und der Ortsty­pik. Zudem bleiben die zur freien Landschaft vorgelagerten Knickbestände erhalten.

Eine weiträumige Beeinträchtigung des Landschaftserlebens ist daher nicht zu erwar­ten.

Im Plangebiet selbst wird durch die erhaltenen Knicks, die inneren Grünflächen und die neu angelegte Straßenbaumreihe ein gegliedertes und durchgrüntes Ortsbild am künf­tigen neuen Ortsrand von Stemwarde geschaffen.