Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3    Planerarbeitung, Untersuchungen

Mit der Ausarbeitung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 "Haidkrugsweg" wurde das Büro Evers & Küssner, Ferdinand-Beit-Straße 7b in 20099 Hamburg beauftragt.

Als fachplanerische Grundlage für die Erarbeitung der Bebauungsplanänderung wurden folgende Fachbeiträge bzw. Untersuchungen herangezogen:

             Artenschutzrechtliche Stellungnahme, erarbeitet durch Dipl.-Geograph Christoph Stolle, Kiel, 09. Oktober 2015

             Historische Erkundung / Orientierende Untersuchung zur Überprüfung des Altlastverdachts, erarbeitet durch das Büro Ziegenmeyer UmweltGeotechnik, Elmshorn, 12. Januar 2015

             Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 durch das Büro BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH, Kiel, 12. November 2015

             Konzeptionelle Straßenquerschnitte für die Knotenpunkte Haidkrugsweg/Glinder Weg und Am Walde/Glinder Weg, erarbeitet durch das Büro ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, Hamburg, 28. Oktober 2015

             Schalltechnische Untersuchung, erarbeitet durch das Büro LAIRM Consult, Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz, Bargteheide, 22. Oktober 2015

             Umweltverträglichkeitsvorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG, erarbeitet durch das Büro Evers & Küssner, Stadtplaner, Hamburg, 15. Oktober 2015

             Verkehrstechnische Stellungnahme, erarbeitet durch das Büro ARGUS Stadt- und Verkehrs-planung, Hamburg, 12. November 2015

             Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB, erarbeitet durch das Büro Evers & Küssner, Stadtplaner, Hamburg, 15. Oktober 2015

Als Plangrundlage für den topographischen und rechtlichen Nachweis der Grundstücke dient die Katasterunterlage, ergänzt durch weitere topographische Einmessungen des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Sprick, Glinde, im Maßstab 1:1.000.

Für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung gilt bisher der Bebauungsplan Nr. 2.13 (1991), welcher in Teilbereichen bereits zweimal geändert wurde. Nach Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 überlagert diese die bisher geltenden Festsetzungen für den Geltungsbereich mit der Folge, dass dessen Festsetzungen das entgegenstehende frühere Recht verdrängen, ohne es aufzuheben.

1.4    Plangeltungsbereich

Der Plangeltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 "Haidkrugsweg" liegt im Süden der Gemeinde Barsbüttel und schließt östlich an den Siedlungskörper des Ortsteils Willinghusen an. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,2 ha. Es wird im Süden durch die Straße Am Walde, im Westen durch den Glinder Weg (K 109), im Norden durch den Haidkrugsweg und im Osten durch das Flurstück 197/1 begrenzt.

2       Anlass der Planung

Das Grundstück des Pharmaunternehmens Takeda GmbH in Barsbüttel, Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg 1 (Flurstücksnummern 36/1 und 36/5) wurde entsprechend der planungsrechtlichen Ausweisung als Sondergebiet "Tierversuchsanstalt" bis zum April 2013 als Tierversuchsanstalt genutzt. Mit Entscheidung zur Betriebsverlagerung wurde die Nutzung aufgegeben. Eine vergleichbare Folgenutzung, die das geltende Planrecht Sondergebiet "Tierversuchsanstalt" voraussetzt, ist nicht absehbar und ist auch seitens der Gemeinde Barsbüttel nicht erwünscht.

Um im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 1 BauGB eine Wiedernutzbarmachung der Grundstücks zu ermöglichen, soll das Planrecht im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 "Haidkrugsweg" geändert werden. Es ist beabsichtigt, die zur Verfügung stehende Fläche überwiegend einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Darüber hinaus soll im Westen des Grundstücks, in dem dort vorhandenen Labor- und Bürogebäude, ein Forschungsinstitut integriert werden. Auch eine Nachnutzung des an das Laborgebäude im rechten Winkel anschließenden Bestandsgebäudes ist denkbar und soll durch das neu zu entwickelnde Planrecht ermöglicht werden. Beide Gebäude sind daher möglichst in eine zukünftige bauliche Entwicklung auf dem Grundstück einzubeziehen. Der übrige Gebäudebestand im Osten des Grundstücks soll zurückgebaut und mit einer für Gewerbegebiete typischen funktionalen Hallen- und Bürobebauung entwickelt werden.