Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.2 Regionalplan für den Planungsraum I 1998

Die Gemeinde Barsbüttel liegt innerhalb des Geltungsrahmens des Regionalplans für den Planungsraum I – Schleswig-Holstein Süd von 1998. Der Regionalplan weist die Gemeinde als Stadtrandkern II. Ordnung aus. Unmittelbar östlich des Plangebiets verläuft ein regionaler Grünzug. Der Ortsteil Willinghusen liegt gemäß Regionalplan für den Planungsraum I außerhalb der Siedlungsachsen.

3.1.3 Flächennutzungsplan 1977

Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel (Kreis Stormarn) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1977 stellt für das Plangebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hundeversuchsanstalt" dar. Die im Plangebiet gelegene Verkehrsachse Glinder Weg (K 109) ist als klassifizierte Straße und der Haidkrugsweg als Fuß-, Rad- und Wanderweg ausgewiesen.

Die geplanten Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 "Haidkrugsweg" der Gemeinde Barsbüttel entsprechen nicht den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbüttel hat jedoch in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009 beschlossen, für das Gemeindegebiet den Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 neu aufzustellen. Die erforderliche Berichtigung wird im Rahmen dieser Aufstellung durchgeführt. Der Entwurf stellt für das Plangebiet Gewerbliche Bauflächen gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551) dar. Der Glinder Weg (K 109) sowie der Haidkrugsweg werden entsprechend als Straßenverkehrsfläche sowie überörtliche Wege und örtliche Hauptwege ausgewiesen. Die beabsichtigte Planung entspricht demnach den Darstellungen des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2025.

3.1.4 Landschaftsplan (Entwurf 2014)

Parallel zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans wurde am 17. Juli 2008 die 1. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Barsbüttel beschlossen. Der aktuelle Entwurf (2014) stellt den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 im Bestand als Sondergebiet und in der Planung als Gewerbefläche dar. Als planerisch relevante Landschaftselemente sind Knicks zu berücksichtigen, die das Plangebiet im Norden, Süden und Westen einfassen. Darüber hinaus ist der Haidkrugsweg östlich des Plangebiets als Rad- und Wanderweg dargestellt.

Die geplanten Festsetzungen entsprechen den Darstellungen des aktuellen Entwurfs des Flächennutzungsplanes. Eine Berichtigung des Landschaftsplans ist nicht erforderlich.