Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen

3.3.1 Ausgleichsfläche in der Gemeinde Holzdorf

Der Ausgleich für den Ursprungsplan Nr. 13 wurde in der Gemeinde Holzdorf ca. 7,65 km südwestlich des Campingplatzes erbracht. Weiterhin ist der Ausgleich für den B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Damp auf diesem Flurstück erbracht worden. Ein 7.000 m² (Az. 67.20.35-Holzdorf-2) sowie ein 1.590 m² großer Flächenteil des Flurstücks 183 der Flur 4, Gemarkung und Gemeinde Holzdorf wurde aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung genommen und als Grünland extensiv gepflegt. Als Ausgleich für die Eingriffe der 2. Änderung des B-Planes Nr. 13 sollen weitere Teile des Flurstücks aus der intensiven Nutzung genommen werden.

Das Flurstück 183 befindet sich nördlich der Koseler Au (bzw. in diesem Abschnitt „Kollholmer Au“). Die Fläche wird als Grünland bewirtschaftet. Aktuell befindet sich die Fläche im Vertragsnaturschutz, der Vertrag läuft 2027 aus. Die Flächenanteile, die nicht als Kompensationsflächen gewidmet sind, könnten mit Auslaufen des Vertragsnaturschutz wieder intensiv landwirtschaftlich als Grünland bewirtschaftet werden.

Teile des Flurstücks werden in der Biotopkartierung als nährstoff- und basenarmes Nassgrünland bzw. nährstoffreiches Nassgrünland dargestellt. Die bestehende Kompensationsfläche wird als nährstoffreiches bzw. mäßig nährstoffreiches Nassgrünland dargestellt.

Die Bodenübersichtkarte (M. 1 : 250.000) benennt die Bodenart des Flurstücks als Hochmoor.

Mit der Einrichtung einer Kompensationsfläche für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 13 kann die im Vertragsnaturschutz bereits vollzogene Entwicklung dauerhaft gesichert und fortgeführt werden. Die neu eingerichtete Kompensationsfläche wird zukünftig extensiv bewirtschaftet. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln unterbleibt. Eine Beweidung kann zwischen Mai und Oktober mit 2 GV/ha erfolgen. Alternativ wird die Fläche nach dem 01. Juli gemäht und das Mahdgut abgefahren, um eine Aushagerung zu erzielen.

Die als Kompensationsfläche vorgesehene Fläche befindet sich innerhalb des Schwerpunktbereiches „Saxtorfer Moor/Kollholmer Au“ des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Als Entwicklungsmaßnahme wird die Wiedervernässung des Grünlandes auf Hochmoorböden angestrebt. Mit der Widmung weiterer Flächenteile als Kompensationsfläche wird die Ausweitung und Sicherung des Biotopverbundsystems unterstützt.

Für die Neuplanungen werden 1.465 m² Ausgleich benötigt. In Anlehnung an die Ökokontoverordnung kann das Grünland, welches mit Auslaufen des Vertragsnaturschutzes wieder intensiv zu bewirtschaften wäre, als Kompensationsfläche mit einem Faktor von 0,8 angerechnet werden. Es werden daher 1.831 m² tatsächliche Fläche zur Verfügung gestellt und dauerhaft extensiviert. Diese entspricht dem notwendigen Flächenausgleich von 1.465 m².

Die Kompensationsfläche soll südlich an die Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 13 anschließen und diese flächenmäßig erweitern. Geschützte Biotope, die in der Biotopkartierung des Landes SH kartiert sind, sind dabei ausgespart. Eine flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche ist im Anhang beigefügt.

3.3.2 Anpflanzungsflächen

Bepflanzter Wall

Im westlichen Randbereich des Campingplatzes werden Flächen für Anpflanzungen innerhalb privater Grünflächen festgesetzt. Diese Anpflanzungsflächen weisen eine Breite von 5,0 m auf. Innerhalb der Anpflanzungsfläche wird ein Erdwall mit einer Fußbreite von ca. 3,0 m und einer Höhe von ca. 1,0 m hergestellt. Die Wallkrone wird mit heimischen, standortgerechten Laubgehölzen bepflanzt (drei Pflanzen je m, zweireihig, versetzt zueinander). Gepflanzt werden Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister mit einer Höhe von mind. 80-100 cm sowie Sträucher als leichte Sträucher, 70-90 cm hoch.

Für die Bepflanzung können Gehölze aus der nachfolgenden Vorschlagliste gewählt werden:

Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Rhamnus frangula), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (corylus avellana), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Rot-Buche (Fagus sylvatica), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Stiel-Eiche (Quercus robur), Vogelkirsche (Prunus avium), Weide (Salix div. spec.), Weißdorn (Crataegus div. spec.).

Bei der Maßnahme soll es sich explizit nicht um eine Knickneuanlage handeln, weswegen Pflegeschnitte in regelmäßigen Abständen zulässig sind.

Insgesamt werden ca. 405 m bepflanzter Wall am westlichen Rand des Campingplatzes entstehen. Die Struktur wird knickartig gestaltet und soll daher als Ausgleich für den Verlust von ca. 4 m Knick im nördlichen Plangebiet dienen. Der bepflanzte Wall soll nicht dem gängigen Knickschutz unterliegen, aber aufgrund der ca. 50-fachen Länge des notwendigen Knickausgleichs angerechnet werden.

Baumpflanzung

Auf dem randlichen Wall werden zusätzlich in regelmäßigen Abständen heimische Laubbäume gepflanzt und dauerhaft erhalten. Die Gehölze werden als Heister mit einer Höhe von 200-225 cm gepflanzt. Für die Baumpflanzung kann aus folgender Vorschlagliste gewählt werden: Stiel-Eiche (Quercus robur), Rot-Buche (Fagus sylvatica), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) oder Eberesche (Sorbus aucuparia).

Hecken

Innerhalb der Sondergebietsflächen sind ebenfalls Anpflanzungen vorgesehen. Hier sollen einreihige Hecken aus heimischen Laubgehölzen entstehen, die der Durchgrünung und Untergliederung der Stellplätze dienen werden. Gepflanzt werden Sträucher als leichte Sträucher, 70-90 cm hoch. Für die Bepflanzung können Gehölze aus der nachfolgenden Vorschlagliste gewählt werden: Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus) oder Rot-Buche (Fagus sylvatica).