Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig
Begründung
2.2.11.1 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Aktivierung ungenutzter Bau- und Hafenflächen in unmittelbarem Anschluss zur Ortslage der Stadt Schleswig. Damit wird ein zielführendes Instrument zur Flächeneinsparung genutzt.
2.2.11.2 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung der Vermeidung und des Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistung- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung)
Gemäß § 1a Absatz 3 BauGB sind die in §§ 13-15 BNatSchG genannten Erfordernisse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich nicht vermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffsregelung) in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht eine Entwicklung baulicher Anlagen. Damit wird die Möglichkeit zu Eingriffen in Natur und Landschaft vorbereitet. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Aktivierung ungenutzter Bau- und Hafenflächen handelt, wurde von vornherein einer Minderung von potenziellen Eingriffen in Flächen besonderer Bedeutung Rechnung getragen. Als verbleibende Eingriffe sind potenziell mehrere Hektar Bodenneuversiegelung und die Beseitigung von Ruderalfluren und geringfügig Gehölzen sowie gegebenenfalls eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes der Schlei zu bewerten. Die Stadt Kappeln verfügt über hinreichend Flächen für die flächenhafte Kompensation. Die gemäß BauBG zu beachtenden Regelungen zum Thema Eingriffe und Ausgleich sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abzuarbeiten.