Planungsdokumente: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr.: 12 für den Ortsteil Liensfeld, Gemeinde Bosau

Begründung

1. Vorbemerkungen

1.1. Planungserfordernis / Planungsziele

Im Ortsteil Liensfeld besteht der Wunsch den im Zusammenhang bebauten Bereich um vier bis fünf weitere Baugrundstücke zu arrondieren. Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben und nimmt dies zum Anlass, mit einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) für die Ortschaft Liensfeld für einen Bereich am östlichen Ortsrand die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile festzulegen und diese Fläche einzubeziehen.

Abb.: Ausschnitt Luftbild mit Einbeziehungsbereich, Quelle Luftbild: Digitaler Atlas Nord

1.2. Rechtliche Bindungen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bosau hat am 20. Juli 2020 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr.12 beschlossen.

Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein liegt das Plangebiet innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung.

Der Regionalplan 2004 für den Planungsraum II (alt) stellt Liensfeld innerhalb des Ländlichen Raumes dar. Das Gebiet wird mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung ausgewiesen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bosau von 1997 stellt den Ortsteil Liensfeld als gemischte Baufläche dar. Teilbereiche werden als Wohnbauflächen dargestellt. Der Einbeziehungsbereich wird teils als gemischte Bauflächen und als Fläche für die Landwirtschaft abgebildet.

Abb.: Ausschnitt Flächennutzungsplan Bosau mit Markierung des Einbeziehungsbereiches

Der Landschaftsplan der Gemeinde Bosau weist angrenzend an das Plangebiet im Norden landwirtschaftliche Hofflächen und im Süden Wohnbauflächen aus, während der Einbeziehungsbereich als Grünland dargestellt wird.