Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Marnerdeich "Am Fleet", westlich und südlich des Neufelder Fleet, nördlich der Nordseestraße und östlich der Bürgermeister-Stollberg-Siedlung

Marnerdeich

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Marne-Nordsee

Planungsanlass

Das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB zum Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Marnerdeich musste aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung auf ein Regelverfahren umgestellt werden. Für diese Umstellung des Verfahrens ist es erforderlich, die vorgesehenen Beteiligungsschritte im Regelverfahren durchzuführen. Die bislang durchgeführte öffentliche Auslegung für das beschleunigte Verfahren wird als Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.

Das Planungsziel für das Gebiet „westlich und südlich des Neufelder Fleet (Gemeindegrenze zur Stadt Marne), nördlich der Nordseestraße einschließlich eines Straßenabschitts der Nordseestraße und östlich der Bürgermeister-Stollberg-Siedlung" ist die Ausweisung eines Wohnbaugebietes.

Ansprechperson

Frau Gudrun Jörs, Tel. 04851 / 9596-48, E-Mail gudrun.joers@amt-marne-nordsee.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Ihr Ort wurde markiert

___content___

Fehler

___content___

___title___

___title___

___content___

Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Ergänzende Unterlagen

Landschaftsplan-Änderung