Planungsdokumente: 8. vorhbez. Änd. des B-Plans Nr. 5/III "Ostseebad Damp-Südteil" der Gemeinde Damp für den Bereich Passatring 2 bis 4 mit dem Ziel des Neubaus von Personalwohnungen

Begründung

BEGRÜNDUNG

zur 8. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil - der Gemeinde Damp, Kreis Rendsburg-Eckernförde - für das Gebiet innerhalb der Straße Passatring (Passatring 2 bis 4)

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.020 m² im Einfahrtsbereich zum Ostseebad Damp, südlich des Seeuferweges.

Der Geltungsbereich dieser Änderung des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 500/2 der Flur 2 Gemarkung Nieby der Gemeinde Damp und wird wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch Personalwohnungen (Haus Langeland),
  • im Osten durch den Passatring und eine große Stellplatzanlage,
  • im Süden durch den Passatring und ein Internat sowie eine Stellplatzanlage
  • im Westen durch den Passatring und ein Internat sowie Wochenendhäuser.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.