Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörphof für die Gebiete "Erweiterung Biogasanlage Schuby mit Gasspeicher" und "Blockheizkraftwerk am Kindergarten"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Teilbereiche in der Gemeinde Dörphof.

Der Teilbereich 1 befindet sich im Ortsteil Dörphof nördlich der Straße „Alt Dörphof“ und westlich der Dorfstraße (K 63). Der ca. 0,3 ha große Teilbereich wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt und grenzt derzeit zu allen Seiten an landwirtschaftliche Flächen an. Südlich des Plangebietes ist der Bau einer KiTa geplant und vorbereitet.

Ein Knick begrenzt das Plangebiet in Richtung Westen. Das Gelände ist eben und weist Höhen um 10 m über NHN auf.

Der ca. 2,2 ha große Teilbereich 2 erweitert die bestehende Biogasanlage im Ortsteil Schuby in Richtung Westen. Im Norden, Westen und Süden grenzen landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen an.

Der Teilbereich 2 wird ebenfalls intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Planbereich wird durch einen Knick mittig in Nord-Süd-Richtung unterteilt. Am westlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein weiterer Knick. Im Osten sind angrenzend die vorhandenen Gärproduktlager der bestehenden Biogasanlage errichtet. Das Gelände verläuft eben mit Höhen um 9 bis10 m über NHN.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde notwendig, um dem vorhandenen Biogas-Unternehmen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern. Auf einer Gesamtfläche von ca. 2,5 ha in zwei Teilbereichen sollen die für den Betrieb der Biogasanlage notwendige bauliche Anlagen langfristig gesichert sowie dessen Erweiterung ermöglicht werden.

Die bestehende Biogasanlage im Ortsteil Schuby wurde ursprünglich als privilegierte Anlage mit 440 kW neben dem zugehörigen, alteingesessenen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Jahr 2011 erfolgte die Erweiterung des Betriebes auf 800 kW Leistung.

Im Zuge der Ressourcen-Schonung mittels Nutzung der anfallenden Abwärme wurde in den vergangenen Jahren durch den ortsansässigen Betreiber der Ausbau eines Fernwärmenetzes für die angrenzende Wohnbebauung vorbereitet, an die einzelne Wohngebäude bereits angeschlossen sind.

Aktuell ist eine deutliche Vergrößerung dieses Fernwärmenetztes geplant. So sollen zukünftig neben den Bestandsgebäuden in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg auch die in Dörphof geplante KiTa des KiTa-Verbandes Nordschwansen (B-Plan Nr. 6) und das neue Baugebiet in Dörp-hof (B-Plan Nr. 5) vollständig durch die Biogasanlage in Schuby mit Fernwärme versorgt werden.

Für die konstante Bereitstellung ausreichender Wärmeversorgung eines so großen Gebietes ist zum einen der Bau eines Zwischenlagers nötig, in das in den Sommermonaten bei geringem Wärmebedarf die überschüssigen Gasmengen einlagert und in den Wintermonaten bei erhöhtem Bedarf wieder entnommen werden können. Hierzu soll westlich des Betriebsstandortes eine entsprechend große Fläche zur Verfügung gestellt werden. Durch den Bau eines Zwischenlagers ist eine Erhöhung der Gesamtleistung der Biogasanlage nicht erforderlich. Außerdem wird ein Blockheizkraftwerk mit Wasserspeicher in der Nähe der Hauptabnehmer im Ortsteil Dörphof erforderlich, um die in der Biogasanlage produzierte Wärme konstant den angeschlossenen Haushalten und der KiTa bereitstellen zu können.

Im Teilbereich 1 soll auf einer Fläche von ca. 0,3 ha der für die Versorgung des angrenzenden Wohngebietes und der geplanten KiTa mit Fernwärme notwendige Stützpunkt in Form eines Blockheizkraftwerkes sowie dazu benötigten Anlagen ermöglicht werden.

Im ca. 2,2 ha großen Teilbereich 2 ist die Errichtung eines Gasspeichers sowie eines Wasserlagers geplant. Hierdurch soll das Leistungsspektrum der bestehenden Biogasanlage durch eine weitere Komponente zukunftsorientiert ergänzt werden. Geplant ist die Speicherung des Biogases zu Zeiten, in denen weniger Strom benötigt wird, um bei höherem Bedarf das gespeicherte Gas nutzten zu können. Dadurch wird bei weniger Stromnachfrage auch weniger Strom erzeugt. Dies war bislang nicht möglich, da hierfür eine Speicherung des Biogases nötig ist.

Der geplante Speicher liegt zukünftig zwischen der bestehenden Biogasanlage westlich des Ortsteiles Schuby und der Bundesstraße B 203, von der der Standort ca. 400 m Abstand einhält.

Ca. 200 m westlich der B 203 liegt das Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_001 sowie eine Weißfläche (Uneingeschränkte Potenzialflächen) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die durch diese Lage langfristig realisierbare Kopplung der drei regenerativen Energiequellen Biogas, Windenergie und Photovoltaik bietet zukünftig weitere Potenziale für den Klimaschutz und die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbaren Energien.

Ziel der Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit die nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Anlagenstandortes, die Stärkung der Gemeinde Dörphof auf dem Bioenergiesektor, die Schaffung von zusätzlichen Einkommens- und Entwicklungsperspektiven für die örtliche Landwirtschaft sowie die standortverträgliche Einbindung der Sondergebiete in das Orts- und Landschaftsbild.

Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von ca. 2,5 ha auf und wird in zwei separaten Teilbereichen wie folgt dargestellt:

Teilbereich 1

Sonstiges Sondergebiet ‚Blockheizkraftwerk ca. 0,3 ha

Teilbereich 2

Sonstiges Sondergebiet 'Biogasanlage' ca. 2,1 ha

Fläche für die Landwirtschaft ca. 0,1 ha