Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörphof für die Gebiete "Erweiterung Biogasanlage Schuby mit Gasspeicher" und "Blockheizkraftwerk am Kindergarten"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das ca. 1,8 km bzw. 2,2 km westlich gelegene FFH-Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“, das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ und Europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ ca. 2,1 km bzw. 2,7 km nordwestlich sowie das FFH-Gebiet und Europäische Vogelschutzgebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,2 km bzw. 2,5 km östlich des Plangebietes. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wurde mittels Ausbreitungsrechnung nachgewiesen, dass die nächstgelegenen FFH-Gebiete außerhalb des Einwirkbereiches nach Anhang 8 der TA Luft liegen. Eine Abschätzung der zusätzlichen Stickstoffdeposition ist nach dem aktuellen Planungsstand aufgrund der noch fehlenden Details nicht möglich. Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Mitte, LFU 7518) ist es daher zweckmäßig, die Erstellung von Prognosen zu den Emissionen einzelfallbezogen ggf. in ein nachgelagertes immissionsschutzrechtliches oder baurechtliches Genehmigungsverfahren zu verlagern.

Das Plangebiet befindet sich im großflächigen Naturpark Schlei. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für den Planbereich oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein grenzen ebenso wie Waldflächen nicht an.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind durch die Knicks gegeben. Die Knicks werden im Rahmen der parallel aufgestellten Bebauungspläne (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4) berücksichtigt.

Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält darüber hinaus noch die Darstellung von Kleingewässern in der näheren Umgebung der beiden Teilbereiche. Die Kleingewässer sind durch die Planung nicht direkt betroffen. Eine Beeinträchtigung durch Stickstoffimmissionen konnte im Rahmen der Beurteilung für den parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 mittels Ausbreitungsrechnung ausgeschlossen werden. Für die 1. vorhabenbezogene Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 können aufgrund des Planungsstandes Prognosen erst in den nachgelagerten Verfahren erfolgen.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt getrennt nach einzelnen Schutzgütern (gem. § 1 Abs 6 Nr. 7 a – d, i BauGB). Die Bestandsaufnahme basiert auf einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung im August 2024, der Luftbildauswertung und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Daten sowie einschlägiger Literatur. An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Vorhabens an. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange bei Durchführung der Planung erfolgt in verbal argumentativer Weise.

In die Beurteilung der Erheblichkeit gehen der Grad der Veränderung, die Dauer und die räumliche Ausdehnung ein. Es werden fünf Erheblichkeitsstufen unterschieden:

  • erheblich nachteilig
  • unerheblich nachteilig
  • weder nachteilig noch vorteilhaft
  • unerheblich vorteilhaft
  • erheblich vorteilhaft.