2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild ist im Umfeld des Plangebietes durch große landwirtschaftliche Schläge im bewegten Relief geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt und durch Knicks strukturiert. Ländliche Siedlungen und Hofstellen im Außenbereich prägen das Landschaftsbild im näheren Umfeld. Das vorhandene Landschaftsbild ist typisch für den Landschafts- und Kulturraum Schwansen, in dem sich die Gemeinde Dörphof befindet. Eine Zerschneidung der Landschaft erfolgt durch die Bundesstraße 203 westlich von Dörphof sowie durch die Kreisstraßen im Gemeindegebiet. Die bebaute Ortschaft ist ländlich geprägt und hat sich überwiegend bandartig entlang der Hauptverkehrsstraßen entwickelt.
Aktuell befinden sich beide Teilbereiche in landwirtschaftlicher Nutzung. Überregionale Wander- oder Radwege verlaufen nicht entlang der Fläche. Eine Bedeutung für die Erholungsnutzung besteht daher nicht.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würden Acker und Grünland weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Die Knicks würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.
Auswirkungen der Planung
Der Bau des Blockheizkraftwerkes inkl. der dazu benötigten Anlagen und des Wärmepufferspeichers (Teilbereich 1) und die Erweiterung der Biogasanlage (Teilbereich 2) stellen Veränderungen des Landschafts- und Ortsbildes dar.
Im Teilbereich 1 fällt die Veränderung aufgrund der Vorbelastung (ehemaliger Getreidespeicher der HaGe) gering aus. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Eingrünung in nördliche Richtung. Der Knick an der westlichen Grenze des Teilbereichs wird erhalten.
Im Teilbereich2 wird der Bau des Gasspeichers (Länge 91 m, Breite 36 m und Höhe 18 m) eine erhebliche Beeinträchtigung nach sich ziehen. Auswirkungen werden durch die vorgeschriebene Farbgestaltung und die Höhenbegrenzung in der parallel aufgestellten 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 minimiert. Zusätzlich wird eine Eingrünung in Form einer ebenerdigen dreireihigen Anpflanzung in nördlicher und westlicher Richtung festgesetzt.
Die Änderung des Orts- und Landschaftsbildes in Teilbereich 1 ist aufgrund der Vorbelastung als unerheblich nachteilig zu bewerten. Durch die Planung des Gasspeichers (Teilbereich 2) sind erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch Maßnahmen (z. B Höhenbegrenzung in der parallel aufgestellten 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4) sowie die vorgeschriebene Farbgestaltung gemindert. Zur Kompensation erfolgt eine ebenerdige dreireihige Anpflanzung als Sichtschutz.