Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, östlich der Wohnbebauung Stemwarder Landstraße, nördlich Buskehre"

Begründung

5.8 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt, die Baurechte schaffen. Erst wenn Baurechte vorliegen, können Baumaßnahmen in dem Plangebiet durchgeführt werden, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine Auswirkungen auf die Umwelt. Maßnahmen zum Monitoring sind somit nicht erforderlich.

Die naturschutzrechtlichen Eingriffe, die sich aufgrund der Flächenversiegelungen ergeben werden, sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.15 zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Das bebaute Wohngebiet wird später zu keinen weiteren Beeinträchtigungen führen.

5.9 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Die Gemeinde plant, nördlich der 'Stemwarder Landstraße' im Ortsteil Willinghusen eine 'Wohnbaufläche' (W) auszuweisen. Zurzeit handelt es sich bei dem Plangebiet um eine intensiv genutzte Grünlandfläche, die für zukünftige Bebauung vorgesehen ist. Die Ausweisung des Baugebietes wird zu der Beseitigung der Grünlandfläche und zur Beseitigung eines gesetzlich geschützten Knicks, der entlang der 'Stemwarder Landstraße' verläuft, führen. Außerdem werden durch die Darstellung umfangreiche Flächenversiegelungen vorbereitet.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbüttel hat diese Begründung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am ................... durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gemäß § 5 Abs. 5 BauGB

Barsbüttel, den Thomas Schreitmüller

(Bürgermeister)