Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr 7 der Gemeinde Fahrdorf „Sportzentrum Am Lundbarg / Bremland“ für das Gebiet westlich der Straße 'Bremland' sowie nördlich und südlich der Straße 'Am Lundbarg'

Begründung

3 Anlass und Auswirkung der Planung

Die Gemeinde Fahrdorf unterhält im Plangebiet ein Sportlerheim mit einer Gastronomie und Räumen für gemeindliche Veranstaltungen. Es ist nun geplant, den vorhandenen Kabinentrakt im Westen des Vereinsheimes zu sanieren und zu erweitern, um das erhöhte Aufkommen an sportlichen Aktivitäten gewährleisten zu können und den Nutzern angemessene sanitäre Anlagen zur Verfügung stellen zu können. Im Zuge der Sanierung und Erweiterung erfolgt auch eine energetische Sanierung in Form einer zusätzlichen Gebäudedämmung. Der geplante Anbau hat eine Tiefe von 5 m und erstreckt sich über die gesamte Länge des Kabinentraktes.

Ferner soll ein Kaltwintergarten an die südliche Seite des Vereinsheimes angebaut werden. Die Gastronomie verfügt derzeit über 29 Sitzplätze im Innenbereich und wird durch den Anbau um 8 auf dann insgesamt 37 Sitzplätze erweitert. Der Wintergarten, mit Maßen von 4,3 m x 7,3 m, soll auf einem Teil der vorhandenen, gepflasterten Terrasse errichtet werden.

Aus Sicht der Gemeinde ist die beabsichtigte Änderung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Weiterhin sieht die Gemeinde zur Sicherung einer adäquaten Qualität der sportlichen Anlagen ein öffentliches Interesse an der Planung als gegeben an.

4 Bestehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7

In der Planzeichnung (Teil A) sind für den Änderungsbereich des Plangebietes im Wesentlichen Festsetzungen bzgl. der Art der baulichen Nutzung (sonstiges Sondergebiet - Sport), des Maßes der baulichen Nutzung (GR 600 m², GF 1.200 m², zwei Vollgeschosse), der Bauweise (abweichende Bauweise) und der überbaubaren Grundstücksfläche (durch Baugrenzen) im Bebauungsplan enthalten. Von diesen Festsetzungen sollen lediglich die Grundfläche und die Baugrenzen geringfügig angepasst werden.

Im Text (Teil B) sind weitere Festsetzungen v.a. zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten. Diese Festsetzungen bleiben vollständig unverändert.

Auszug aus der 2. Änderung des B-Plans Nr. 7 (ohne Maßstab)

5 Geänderte Festsetzungen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7

Um die unter Punkt 3 beschriebene Entwicklung zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 wie folgt geändert werden.

In der Planzeichnung wird die Baugrenze im Südwesten des Plangebietes um 3,5 m nach Süden aufgeweitet, um den vorgesehenen Erweiterungsbau zu ermöglichen.

Zudem wird die in der Planzeichnung festgesetzte Grundfläche von bisher 600 m² auf zukünftig 650 m² erhöht. Hierdurch werden die Erweiterung des Kabinentraktes sowie der Anbau des Kaltwintergartens ermöglicht.

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