1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Struxdorf für das Gebiet "Windenergiegebiet südlich der L28" - östlich Arup und westlich Boholz

Aktuelle Mitteilung

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Struxdorf hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) haben in der Zeit vom 26. März 2025 bis zum 25. April 2025 stattgefunden. Die Öffentlichkeit wurde am 24. April 2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10. Dezember 2025 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Struxdorf und die Begründung für das dargestellte Gebiet zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.

Das Amt Südangeln holt Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zur Begründung ein.

Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 16. Februar 2026 bis einschließlich 18. März 2026 in der Amtsverwaltung Südangeln (Toft 7, 24860 Böklund, Zimmer 319) während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (werktags, Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) sowie im Internet auf den Seiten des Amtes Südangeln und über das Beteiligungsportal BOB-SH. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende Unterlagen sind unter der Registerkarte "Planungsdokumente" bereitgestellt:

- Planzeichnung zur 1. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Struxdorf

- Begründung mit Umweltbericht zur 1. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Struxdorf

- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Präsentation zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen

- Artenschutzfachbeitrag für das Windenergiegebiet südlich der L 28 im Zuge der 1. Änderung des Flächennutzungsplans

- ergänzende Unterlagen (Abgrenzung des Geltungsbereiches, Lageplan mit Abstandsflächen)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bei inhaltlichen Fragen zum Planverfahren wenden Sie sich bitte an das verfahrensbetreuende Büro claussen-seggelke stadtplaner (sell@claussen-seggelke.de, Ansprechperson Herr Sell, 040 / 28 40 34 - 14). Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Amt Südangeln (wulf.nagelschmidt@amt-suedangeln.de, Ansprechperson Herr Nagelschmidt, 04 623 / 78 309).

Mit freundlichen Grüßen
Torben Sell
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claussen-seggelke stadtplaner
Sell. Wild. Partnerschaftsgesellschaft mbB
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg
fon: 0 40/28 40 34-14
fax: 0 40/28 05 43 43
sell@claussen-seggelke.de
http://www.claussen-seggelke.de
Hamb. Architektenkammer GV-Nr. 102
Amtsgericht Hamburg PR 839
Ust-IdNr. DE287250605

Kontakt BOB-SH

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