1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Struxdorf für das Gebiet "Windenergiegebiet südlich der L28" - östlich Arup und westlich Boholz
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Amt Südangeln - Die AmtsdirektorinPlanungsanlass
Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung.
Ansprechperson
Fachliche Rückfragen:
Wulf Nagelschmidt, Amt Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund, 04623/78-309
Torben Sell
claussen-seggelke stadtplaner
Sell. Wild. Partnerschaftsgesellschaft mbB
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg
fon: 0 40/28 40 34-14
fax: 0 40/28 05 43 43
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Datenschutzbeauftragter:
Stadt Schleswig, Herr Alexander Schäfer, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig, datenschutz@schleswig.de, 04621-814 136/137
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Struxdorf hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) haben in der Zeit vom 26. März 2025 bis zum 25. April 2025 stattgefunden. Die Öffentlichkeit wurde am 24. April 2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10. Dezember 2025 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Struxdorf und die Begründung für das dargestellte Gebiet zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Das Amt Südangeln holt Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zur Begründung ein.
Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
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