3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Im Zuge der Planung wurde durch die Landwirtschaftskammer eine Immissionsschutzstellungnahme erstellt. Die Ausweisung der Wohngebiete und Festsetzung der Baugrenzen erfolgt auf Grundlage der ermittelten Jahresgeruchsstunden.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Entlang der zu erhaltenden Knicks am Rand des Plangebietes werden mind. 3,0 m breite Maßnahmenflächen als Knickschutzstreifen festgesetzt. Die Baugrenzen werden weitere 2,0 m entfernt festgesetzt, sodass sich hochbauliche Anlagen in einem Abstand von mindestens 5,0 m zu den zu erhaltenden Knicks befinden.
Rodungsarbeiten sind in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Bei Berücksichtigung dieser Bauzeitenregelungen ist das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln auszuschließen.
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die vorgesehenen Bauflächen werden derzeit überwiegend intensiv als Grünland genutzt. Es erfolgt eine an die Grundstücksgrößen und geplanten Nutzungen angepasste Grundflächenzahl. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird über ein Ökokonto erbracht.
Schutzgut Wasser
Das innerhalb des Plangebietes anfallende Niederschlagswasser kann nicht versickert werden. Das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen soll in straßenbegleitenden Rasenmulden geleitet werden und dort verdunsten bzw. versickern. Das Überschusswasser, soll dem Regenrückhaltebecken zugeführt werden. Dies führt zu einer höheren Verdunstungsrate im Gebiet und v.a. zu einer verzögerten Ableitung des Straßenwassers. Es wurde ein konkretes Konzept zur Regenwasserbeseitigung einschl. einer Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 erstellt. Die Stellplätze und Zufahrten sind wasserdurchlässig herzustellen. Der weitgehende Erhalt von randlichen Gehölzstrukturen fördert die Verdunstung.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Die Firsthöhe wird auf max. 9,00 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe begrenzt, um Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren. Die Gehölze am Rand des Plangebietes bleiben weitgehend erhalten.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.