Planungsdokumente: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Standortalternativen

Die Gemeinde Dannewerk hat sich intensiv mit den vorhandenen Innenentwicklungspotentialen auseinander gesetzt. Die Untersuchung ergab für die Gemeinde Dannewerk ein Potential von 18 Grundstücken in 9 Potentialflächen. Die Gemeinde geht davon aus, dass sich in den nächsten 11 Jahren ca. 14 Wohneinheiten in den untersuchten Flächen realisieren lassen. Dem gegenüber steht ein verbleibender Entwicklungsrahmen (nach Abzug der Innenentwicklungspotenziale) bis zum Jahr 2036 von ca. 32 Wohneinheiten. Aus dieser Aufstellung wird deutlich, dass die vorhandenen Innenentwicklungspotentiale nicht ausreichen, um den vorhandenen und den zu erwartenden Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.

Daher hat die Gemeinde weitere Flächen im Außenbereich untersucht, um den zukünftigen Bedarf an Wohnbauland decken zu können. Die Untersuchung umfasst insgesamt 6 Bereiche, die alle an die Ortslage angrenzen. Augenscheinlich sind die Flächen E 3 und E 5 der Analyse aus städtebaulicher Sicht besonders für die zukünftige Siedlungsentwicklung zu empfehlen. Die weiteren 4 Flächen weisen ebenfalls eine grundsätzlich Eignung für eine Siedlungsentwicklung auf. Die Vorteile und Nachteile sowie evtl. Hinderungsgründe, die gegen eine Bebauung der einzelnen Flächen sprechen, wurden ausführlich dargelegt und dienen als Grundlage für die gemeindliche Abwägung.

Entscheidend für die Auswahl der Fläche E3 war die gute städtebauliche Integration der Fläche. Das Gebiet fügt sich auf 3 Seiten in die vorhandene Ortslage ein und erweitert so den Siedlungsbereich nicht weiter in den Außenbereich hinein. Zudem kann das Plangebiet auf 3 Seiten verkehrlich (einschl. Fuß- und Radwegen) an die vorhandene Ortslage angebunden werden, was zu einer hohen Durchlässigkeit der Siedlungsflächen und einer Verteilung der Verkehrsströme führt. Ergänzend hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg im Vorwege der Planung eine Entlassung des Planbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt. Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Dannewerk den Beschluss gefasst, die Entwicklungsfläche E3 für die weitere wohnbauliche Entwicklung zu nutzen.

5 Zusätzliche Angaben

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus wurde eine Bewertung nach A-RW-1 in der Planung und eine Immissionsschutz-Stellungnahme berücksichtigt.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer - sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen. Die Informationen des LfU aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.