Planungsdokumente: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend als Grünland (Silagemahd) landwirtschaftlich genutzt. An den meisten Grenzen zu den bestehenden Wohngebieten sowie an der Westgrenze des Gebietes befinden sich Knicks. Ein weiterer Knick verläuft mittig durch das Flurstück 52/11. Ein weiterer Knickabschnitt befindet sich zwischen den Flurstücken 52/11 und 24/3 im Süden des Plangebietes. Im Südwesten des Geltungsbereiches sind zwei Hallen vorhanden, die zu der ehemaligen Hofstelle 'Rosenstraße 1' gehörten und heute privat als Unterstellmöglichkeit für Boote bzw. als Garagen genutzt werden. Der Bereich zwischen den Hallen ist als Betonplatte versiegelt. Auf dem Flurstück 28/4 (außerhalb des Plangebietes) befindet sich ein ehemaliger Feuerlöschteich.

Das Gelände weist Höhen zwischen ca. 32,00 m über NHN im Südwesten und ca. 37,00 m über NHN im Osten auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dannewerk hat am 28.08.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Aufgrund einer Doppelnummerierung wird das Verfahren nach dem Beteiligungsschritt gem. § 4 Abs. 1 BauGB als 11. Änderung weitergeführt.

1.4 Rechtliche Bindungen

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