Planungsdokumente: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über zwei neue Erschließungsstraßen, die einen Anschluss an die Straße Krumacker im Norden und die Rosenstraße im Süden erhalten. Die Anbindung an die Straße Krumacker im Norden ist bereits vorhanden und wird heute als Zufahrt für das Grundstück Krumacker 4a sowie für die angrenzende landwirtschaftliche Fläche genutzt. Diese Zufahrt wird zukünftig bedarfsgerecht ausgebaut. Die Ein- und Ausfahrtradien in die Straße Krumacker reichen allerdings nicht aus, um eine Befahrbarkeit mit Lkw (z.B. Müllfahrzeuge, Feuerwehr oder Baufahrzeuge) zu gewährleisten. Daher muss eine weitere verkehrliche Anbindung in das Plangebiet geschaffen werden. Diese soll im Süden über das Flurstück 27/4 an die Rosenstraße erfolgen. In diesem Bereich kann eine (einschließlich Entwässerungsmulde) 7,70 m breite Zufahrtsstraße westlich des ehemaligen Feuerlöschteiches hergestellt werden. Diese zweite verkehrliche Anbindung hat zudem den Vorteil, dass sich der Pkw-Verkehr auf die beiden Anliegerstraßen verteilt und damit die Zusatzbelastung durch den Verkehr für die einzelnen Bereiche reduziert wird.

3.3 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Elektrizität versorgt.

Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über dezentrale Lösungen auf den jeweiligen Grundstücken.

Die Wasserversorgung wird durch den Wasserverband Treene sichergestellt.

Das Schmutzwasser wird gesammelt und in Freigefälleleitungen an das vorhandene Kanalnetz in der Rosenstraße und im Eichenweg angeschlossen.

Eine Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet ist aufgrund der bindigen Böden nicht möglich. Dies wurde über ein vorliegendes Baugrundgutachten nachgewiesen. Das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen soll in straßenbegleitende Rasenmulden geleitet werden und dort verdunsten bzw. versickern. Das Überschusswasser, dass nicht versickern kann, wird dann über Drainageleitungen gesammelt und dem Regenrückhaltebecken im Südwesten des Plangebietes zugeführt. Dies führt zu einer höheren Verdunstungsrate im Gebiet und v.a. zu einer verzögerten Ableitung des Straßenwassers. Das Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf hat ein konkretes Konzept zur Regenwasserbeseitigung einschl. einer Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 erstellt.

Durch das Plangebiet verläuft das teilweise verrohrte Verbandsgewässer 32.01.00 des Wasser- und Bodenverbandes Rheider Au. Die Planung sieht vor, das Verbandsgewässer innerhalb des Plangebietes in einer Rohrleitung innerhalb der zukünftigen Verkehrsflächen zu fassen, dem Rückhaltebecken zuzuführen und von dort in die von der Gemeinde betriebene weiterführende Rohrleitung einzuleiten.

In den Hinweiskarten Starkregengefahren Schleswig-Holstein sind innerhalb des Plangebietes zwei Bereiche gekennzeichnet, bei denen es im Falle von extremen Regenereignissen zum Anstau von Niederschlagswasser kommen kann. Im nordwestlichen Plangebiet ist ein größerer Bereich unterhalb der Höhe von 35,00 m über NHN betroffen. Hier existiert eine natürliche (abflusslose) Senke mit einer Tiefe von ca. 1,00 m. Die Gemeinde berücksichtigt dies v.a. damit, dass eine Entwässerungsleitung zur Entwässerung der Senke ermöglicht wird. Ein zweiter Bereich befindet sich im Südwesten des Plangebietes unterhalb einer Höhe von 32,50 m über NHN. In diesem Bereich ist ein Regenrückhaltebecken geplant, dass die gesamten Niederschlagsmengen aus dem Einzugsgebiet aufnehmen kann. Grundsätzlich geht die Gemeinde zudem davon aus, dass sich aufgrund des geplanten Entwässerungssystems zukünftig deutlich weniger Regenwasser oberflächig sammeln wird.

Die Abfallbeseitigung wird im Auftrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Schleswig-Flensburg (ASF) von privaten Unternehmen ausgeführt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hingewiesen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Dannewerk durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Der erste Hydrant zur Löschwasserentnahme soll nicht weiter als 75 m entfernt sein.

3.4 Immissionsschutz

Zur Ermittlung der Geruchsimmissionen der in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe hat die Gemeinde durch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zur Geruchsimmission erstellen lassen. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Für Wohngebiete ist in der Regel nach der TA-Luft ein Immissionswert von 0,10 bzw. 10 % der Jahresgeruchsstunden zu berücksichtigen. Wie aus der Ergebnisgrafik zu entnehmen ist, wird überwiegend in dem Planbereich der Immissionswert für Wohngebiete deutlich eingehalten, größtenteils sogar sehr deutlich unterschritten. In dem südöstlichen Grenzbereich des Vorhabengebietes (in Richtung des Wohnhauses „Rosenstraße 7“) liegen die ermittelten Geruchshäufigkeiten (nach der TA-Luft gerundet) bei einem Wert von bis zu 0,12 bzw. 12,4 % der gewichteten Jahresgeruchsstunden. Hier grenzt der geplante Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk an die Gebietskulisse eines Dorfgebietes (Immissionswert bis 0,15) an. Wie unter Punkt 6, Seite 3, Abs. 2 [des Gutachtens] angeführt, besteht die Möglichkeit, dass für solche Gemengelagen Zwischenwerte festgesetzt werden können – z.B. für diesen Bereich in Dannewerk bis 12,5 %. Geruchshäufigkeiten in dieser Höhe sind als ortsüblich einzustufen.

Auch aus Sicht der Betriebsstätte „Rosenstraße 13“ führt die geplante Ausweisung eines Wohngebietes zu keiner grundsätzlich neuen Immissionssituation. Aufgrund der Geruchshäufigkeiten an den bereits vorhandenen Wohnhäusern wäre hier eine Anlagenveränderung bereits mit Minderungsmaßnahmen verbunden.

Gegenüber dem Vorhaben bestehen daher nach der TA-Luft bei Immissionswerten bis 0,10 – und bei Festlegung von geeigneten Zwischenwerten in der Gemengelage - keine Bedenken.

Die Gemeinde Dannewerk verzichtet auf die im Gutachten angedeutete Möglichkeit zur Festlegung von Zwischenwerten, um die vorhandenen Gemengelagen nicht weiter zu vergrößern. Innerhalb des Bereiches mit einem Immissionswert von über 0,10 werden im Bebauungsplan Nr. 8 keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt.

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