1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Sie stellt innerhalb des Geltungsbereiches die Grundzüge für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen dar.
Die Aufstellung der F-Plan-Änderung wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 2,63 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dannewerk entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
In der Gemeinde Dannewerk besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die weitere Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die letzten Baugrundstücke im Baugebiet 'Plettkoppel' (Bebauungsplan Nr. 3) sind bereits verkauft und bebaut.
Das Wohngebiet soll schwerpunktmäßig dem Bau von Einfamilienhäusern (mit max. 2 Wohnungen) dienen. Zudem möchte die Gemeinde auf insgesamt 4 Grundstücken auch die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit max. 6 Wohnungen ermöglichen. Hiermit soll dem Bedarf an kleinteiligem Wohnraum (v.a. in Form von Mietwohnungen) Rechnung getragen werden.
Mit dem nun geplanten Wohngebiet mit 21 Grundstücken kann der Bedarf an Wohnbauland in der Gemeinde Dannewerk gedeckt werden. Die Gemeinde erwartet innerhalb des Wohngebietes die Entstehung von ca. 45 Wohnungen, falls auf allen dafür vorgesehenen Grundstücken tatsächlich Gebäude mit 6 Wohnungen entstehen sollten. Dabei ist zu beachten, dass die Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern nur zu 50 % auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen anzurechnen sind. In der Summe rechnet die Gemeinde Dannewerk mit max. 33 Wohneinheiten im Sinne des vorgenannten Entwicklungsrahmens. Hiermit fügt sich die geplante Entwicklung in den Entwicklungsrahmen der o.g. Kooperationsvereinbarung ein.
Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde entschieden, zur Deckung des Bedarfes an Wohnbauflächen, solche Flächen am nordöstlichen Ortsrand von Groß-Dannewerk auszuweisen.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in Ziffer 3.6 LEP 2021 dargelegten Grundsätzen für eine geordnete, unter städtebaulichen, ökologischen und landschaftlichen Aspekten verträgliche Siedlungsentwicklung, wonach u.a. neue Bauflächen an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden sind.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 der Fortschreibung des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,63 ha, die vollständig als Wohnbaufläche dargestellt wird.