Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Stadt Reinfeld für den Bereich des Rettungszentrums

Verordnung - Text Teil B

I.3 Stellplätze und ihre Zuwegungen (§ 12 Abs. 6 BauNVO)

Stellplätze und ihre Zuwegungen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Im Wurzelbereich (= Kronenbereich zuzüglich 1,5 m) des zum Erhalt festgesetzten Baumes ist die Wurzelrichtlinie zu beachten (RAS LP 4).

I.4. Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO)

In der abweichenden Bauweise sind Gebäude gem. § 22 Abs. 2 BauNVO in offener Bauweise über 50 m zulässig.

II. Festsetzungen zur Grünordnung gemäß § 9 BauGB und § 8 BNatSchG