Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Stadt Reinfeld für den Bereich des Rettungszentrums

Verordnung - Text Teil B

II.1 Schutz der Gehölze (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB i.V.m. § 8 a Abs. 1 BNatSchG)

Der in der Planzeichnung zum Erhalt festgesetzte Baum ist auf Dauer zu erhalten. Bei Abgang des Gehölzes ist gem. Baumschutzsatzung der Stadt Reinfeld (Holstein) Ersatz im Plangebiet zu leisten.

III. Hinweis

Für den Plangeltungsbereich gelten die Festsetzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Reinfeld (Holstein).

Auf den Waldabstand gem. § 24 LWaldG wird verwiesen.

Aufgestellt: Pinneberg, 28.02.2017