Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby
Textliche Festsetzungen
1 Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 21 BauNVO)
1.1 Das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'BHKW' dient der Versorgung des Ortsteilses Schönhagen mit Fernwärme aus Biogas.
Im Sondergebiet 'BHKW' sind Anlagen und Einrichtungen in Verbindung mit dem Nahwärmenetz zulässig. Hierzu zählen insbesondere:
- Blockheizkraftwerke (BHKW),
- Gasniedrigdruckspeicher,
- Trafos,
- Hackschnitzelheizungen (Notheizungen),
- Wärmepumpen,
- Wärmepufferspeicher
- sowie die zugehörigen Nebenanlagen und Lagerräume.
1.2 Die festgesetzte Grundfäche (GR) im Sondergebiet 'BHKW' darf durch die Grundfläche von Zufahrten, Lagerflächen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von insgesamt max. 3.000 m² überschritten werden.
1.3 Lagerflächen, Nebenanlagen und anlagenbedingte Schutzwälle (z.B. Lärmschutzwälle, Havariewälle etc.) sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig.
2 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO)
2.1 Die Oberkante bzw. Firsthöhe der baulichen Anlagen darf höchstens 36,0 m über NHN betragen.
2.2 Die festgesetzte Oberkante oder Firsthöhe der baulichen Anlagen darf durch technisch notwendige, aber in der Grundfläche untergeordnete Anlagen mit einer Grundfläche, die maximal 15 % der Fläche des jeweiligen Hauptbaukörpers entspricht, um bis zu 2,50 m überschritten werden.
2.3 Betriebsnotwendige Schornsteine sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.