Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund - westlich der Hauptallee" der Gemeinde Güby

Textliche Festsetzungen

6 Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO-SH)

6.1 Dacheindeckung:

Für die Dacheindeckung sind nicht glänzende Dachpfannen oder -ziegel in roten oder grauen Farbtönen zu verwenden.

Das Anbringen von Solaranlagen ist zulässig.

Auf bis zu 25 % der Grundfläche der Gebäude sind auch andere (als die in der Planzeichnung festgesetzten) Dachneigungen und Dacheindeckungen zulässig.

6.2 Außenwandgestaltung:

Für die Außenwandgestaltung sind nur Klinker in hellen Farbtönen, Holz oder Glas zulässig.

6.3 Für Nebenanlagen gelten die vorgenannten Bestimmungen nicht.

6.4 Die exakte Ausgestaltung, die exakten Farbgebungen und deren Glanzeffekte sind im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären. Für Baudenkmale sind zunächst die Materialien und Farbgebungen maßgeblich, mit denen das Gebäude errichtet worden ist.

7 Artenschutzrechtliche Hinweise

7.1 Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sind die Erarbeitung eines Maßnahmenplans für arten- schutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie eine biologische Baubegleitung erforderlich.

8 Denkmalschutzrechtlicher Hinweis

Es ist davon auszugehen, dass im Geltungsbereich des Plangebietes für die meisten Maßnahmen eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt werden muss. Das gilt mindestens für die Errichtung von Anlagen und Gebäuden, Gestaltungsmaßnahmen von Wegen und Straßen und größeren Pflanzmaßnahmen.