Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und KiTa" der Gemeinde Fleckeby

Fleckeby

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Schlei-Ostsee

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Amt Schlei-Ostsee
Abteilung Bauen und Umwelt
Herr Jordan
Tel.: 04351/7379-500 oder E-Mail: norbert.jordan@amt-schlei-ostsee.de

Aktuelle Mitteilungen

Ihre Ansprechpartner im Verfahren

Mit dem Verfahren betraut sind Frau Nicola Busse und Herr Norbert Jordan, Holm 13, 24340 Eckernförde, Tel. 04351/7379-510 bzw. -500.

Wichtige Mitteilung für Bürger

Die Gemeinde Fleckeby lädt Sie ein an dem nachstehenden Bauleitplanverfahren teilzunehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Ihr Ort wurde markiert

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Fehler

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Ergänzende Unterlagen

Hinweis zum Landschaftsplan:
Bei den Einzeldateien zum Landschaftsplan kann es aufgrund der Dateigröße zu längeren Wartezeit beim Download der Datei kommen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Zeige 10 Einträge

Stellungnahme #M1023

Verfasser*in: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (Städtebau – Ortsplanung – Städtebaurecht)
Eingereicht am:

Mit Schreiben vom 15.03.2022 informieren Sie über aktualisierte Planunterlagen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Fleckeby. Gegenstand der Planung ist weiterhin die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sowie „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Götheby-Holm. Zusätzlich soll ein Dorfgemeinschaftshaus untergebracht werden.

Der Plangeltungsbereich ist ca. 1,74 ha groß und befindet sich südlich der Tennsiplätze sowie westlich der Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau der Feuerwehr sowie eine vierzügige Kindertagesstätte. Der Neubau der Feuerwehr ist aus Platzgründen am Altstandort nicht möglich. Im Flächennutzungsplan werden die Flächen der zukünftigen Feuerwehr und Kindertagesstätte im Norden derzeit als Sonderbaufläche „Tennishalle /Mehrzweckhalle“ und im Süden als Grünfläche dargestellt.

Mit Schreiben vom 07.04.2021 hat die Landesplanung bereits zu der Planung Stellung genommen. Damals wurde festgestellt, dass sich der Plangeltungsbereich auf Ebene des Regionalplanes in einem Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft befindet und insbesondere die naturschutzfachlichen Belange zu berücksichtigen sind. Hierfür wurde von der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen, den Plangeltungsbereich nur auf den planerisch notwendigen Bereich zu beschränken, um eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu ermöglichen. Aus Sicht der Landesplanung wurde eine abschließende Stellungnahme zurückgestellt.

Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu der Planung wie folgt Stellung:

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus der am 17.12.2021 in Kraft getretenen Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 vom 25.11.2021 (LEP-VO 2021, GVOBl. Schl.-H. S. 1409) sowie dem Regionalplan III (Amtsbl. Schl.-H. 2001, Seite 49).

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes und die Größe der Fläche für den Gemeinbedarf wurden inzwischen reduziert. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine grundsätzlichen Bedenken mehr vorgebracht.

Auf der Maßstabsebene der Regionalplanung bestehen gegenüber der Planung keine Bedenken mehr. Insbesondere wird bestätigt, dass der Planung keine Ziele der Raumordnung entgegenstehen.

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und greift einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden.

Aus Sicht des Referates für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht sind derzeit keine weiteren Anmerkungen erforderlich.

gez. Kretzschmar

(Fin Kretzschmar)

Stellungnahme #M1022

Verfasser*in: Wasser- und Bodenverband Hüttener Au
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der oben genannten Planung nehme ich wie folgt Stellung:

Abstandsregelungen:
Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Hüttener Au sind von der geplanten Maßnahme unmittelbar nicht betroffen (s. beiliegende Karte),

Hydraulische Drosselung:
Die Verbandsvorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Hüttener Au werden zunehmend durch kurzzeitige Spitzenabflussereignisse, verursacht durch den zunehmenden Versiegelungsgrad, belastet Laut den vorliegenden Planungsunterlagen (Erläuterungsbericht Ingenieurbüro Meyer) erfolgt "die Einleitung des Oberflächenwassers in ein bestehendes Regenrückhaltebecken, über das bisher keine Angaben vorliegen".

Für eine Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes sind Angaben über das RRB erforderlich. Im ersten Schritt ist nachzuweisen, dass es sich bei den Teichen überhaupt um ein Regenrückhaltebecken handelt. In einem zweiten Schritt ist nachzuweisen, dass die Kapazität des bestehenden RRB ausreichend bemessen ist und die genehmigte Einleitmenge in den Verbandsvorfluter nicht überschritten wird. Liegen diese Daten nicht vor, ist ein entsprechender einfacher hydraulischer Nachweis zu führen

Stoffliche Belastung Die Große Hüttener Au steht im Fokus der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Bei jedweder Einleitung von Niederschlagswasser in einen Verbandsvorfluter ist sicher zu stellen, dass keine Nähr- oder Schadstoffe in das Gewässer gelangen. Jegliche Beeinträchtigung des Gewässers, auch während der Bauzeit ist dringend zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,

H. Radloff, Verbandsvorsteher

Stellungnahme #1020

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich danke für die Bereitstellung der Unterlagen, zu vorstehend genannter Planung, nehme wie folgt Stellung:

Das Bauvorhaben ist wegen all der schon genannten Gründe auch aus meiner Sicht , an der geplanten Stelle nicht verantwortbar und in Teilen ja auch nicht zielführend, denn was will die Gemeinde mit einem Saal, wenn er aus Lärmschutzgründen nur so wenig im Jahr genutzt werden darf.

Und es ist nicht darstellbar das ein Landschaftsschutzgebiet, mit allen negativen Konsequenzen, zunichte gemacht werden würde.

Zusätzlich sehe ich einige der "17 Ziele für nachhaltige Entwicklung" sog. "Agenda 2030", von diesem Bauvorhaben verletzt. Diese Ziele wurden von vielen anderen Nationen, auch von unserer damaligen Bundesregierung unterschrieben und soweit ich es verstehe,einklagbar.

Ich an keiner Stelle erkennen, dass der Schutz der hier lebenden Tiere, wie z.B. Kröten, Insekten, Vögel und der vielen Fledermäusen, bedacht wurde oder gar gewährleistet ist. Auch die unmittelbare Nähe zur Hüttener Au, mit ihrer Flora und Fauna sehe ich gefährlich gestört.

Aus meiner Sicht gibt es mindestens einen weniger invasiven Standort, an denen die Gemeinde den notwendigen Bau des Feurwehrgerätehauses realisieren könnte, was jedoch wenig bis garnicht verfolgt wurde.

Stellungnahme #M1015

Verfasser*in: Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein / AG-29 (Keine Abteilung)
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen zu vorstehend genannter Planung. Die in der AG-29 zusammengeschlossenen Naturschutzverbände nehmen wie folgt Stellung.

Das Vorhaben wird sehr kritisch betrachtet.

1

Das Plangebiet befindet sich in Teilbereichen im bestehenden Landschaftsschutzgebiet. Zudem liegt es in einer Verbundachse, die durch die Große Hüttener Au geprägt ist. Die o. g. Planung führt zu einer weiteren Flächeninanspruchnahme von naturnah ausgeprägten Bereichen mit ihren zahlreichen negativen Folgen für den Naturhaushalt.

Der besiedelte Bereich verschiebt sich in westliche Richtung und schafft weitere „Initialpunkte“ zur Besiedlung von Bereichen, die gemäß der übergeordneten Planung dem Biotopverbund vorbehalten sind.

2

Die verkehrliche Anbindung im Ernstfall über die enge Dorfstraße im Wohngebiet wird als problematisch angesehen, da die bisherige zentrale Lage der Einsatzfahrzeuge aufgegeben wird. Die Anlage in einem Wohngebiet im rückwärtigen Bereich einer vorhandenen Wohnbebauung wird aufgrund der Beeinträchtigungen (Verkehr, Lärm- und Lichtemissionen) kritisch gesehen.

3

Die Planung greift wesentlich in das Erscheinungsbild der Landschaft ein, es kommt zur Überbauung von Teilbereichen des Moränenhügels.

Freundliche Grüße
im Auftrag
gez. Achim Peschken

Stellungnahme #M1010

Verfasser*in: Amt Schlei-Ostsee (Bauen und Umwelt)
Eingereicht am:

Für die Nachbargemeinde Windeby wird mitgeteilt, dass auf die Abgabe einer Stellungnahme zur beabsichtigten Bauleitplanung verzichtet wird.

Stellungnahme #M1016

Verfasser*in: LLUR Mitte Flintbek (Dez. 71)
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Sicht der von hier zu vertretenden Belange des anlagenbezogenen Immissionsschutzes bestehen zum Teil Bedenken gegen die Planung wie folgt.

Nach den vorgelegten Nachweisen bestehen Bedenken gegen die Ausweisung einer WA – Fläche im B-Plan 16, da immissionsschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Gegen die Flächennutzung Feuerwehr und KiTa bestehen nach Maßgabe der vorgelegten Nachweise keine Bedenken.

Eine Abschätzung der Realisierbarkeit eines Dorfgemeinschaftshauses in einem nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren ist nicht möglich. Es ist möglich, dass das Dorfgemeinschaftshaus im weiteren Verlauf nicht realisierbar ist.
Hinweis zur KiTa: Eine nächtliche Nutzung der KiTa ist nicht möglich. Es ist Angelegenheit der Gemeinde abzuwägen, ob ein solche Planung zukunftsorientiert ist.

Zur vorgelegten Schallprognose (Bericht 244-86/A42687/551438057-B03 vom 28.02.2022) werden folgende Hinweise hinsichtlich Sportanlagenlärm gegeben:

- Durch PWK-Abfahrten von den Parkplätzen PP-Süd (Tennis, 11 Stellplätze) und PP-Nord (Tennis/Fußball, 56 Stellplätze) zur Nachtzeit, kommt es rechnerisch schon durch beide Parkplätze jeweils getrennt zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwerts nachts für den Beurteilungspegel von 40 dB(A) im geplanten WA-Gebiet, bei der Annahme, dass eine PKW-Bewegung je Stellplatz und Stunde stattfindet (Anhang 5, S. 3). Auch die Überschreitung des zulässigen Maximalpegels für kurzzeitige Geräuschspitzen durch Kofferraumklappenschließen ist wahrscheinlich. Es ist keine Aussage zu finden, die die Nutzung der Sportanlage inklusive der Parkplätze zur Nachtzeit, ggf. mit Ausnahme von seltenen Ereignissen, ausschließt. Die Quelle [20] liegt nicht vor, um einen Abgleich vorzunehmen.

- In der nordwestlichen Ecke der WA-Gebiets-Baugrenze wurde ein Immissionsort im 1. OG mit einem Beurteilungspegel von 55,1 dB(A) innerhalb der abendlichen Ruhezeit berechnet. Die berechnete Höhe wurde nicht genannt. Ein wenige Meter höherer Immissionsort würde bereits zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes in der Ruhezeit führen. Es ist daher eine entsprechende Höhenbegrenzung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Enrico Bold

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR)
Abt. 7 - Technischer Umweltschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
T +49 4347 704 766
F +49 4347 704-602
enrico.bold@llur.landsh.de
www.schleswig-holstein.de

Stellungnahme #M1007

Verfasser*in: Amt Schlei-Ostsee (Bauen und Umwelt)
Eingereicht am:

Für die Nachbargemeinden Güby, Hummelfeld und Kosel wird mitgeteilt, dass auf die Abgabe einer Stellungnahme zur beabsichtigten Bauleitplanung verzichtet wird.

Stellungnahme #M1019

Verfasser*in: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt.

Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.

Diese Stellungnahme umfasst auch die Planung hinsichtlich der 15. Änderung des FNP der Gemeinde Fleckeby.

Ich weise darauf hin, dass sich das Plangebiet im Bauschutzbereich nach §12(3) Ziffer 2b LuftVG des militärischen Flugplatzes Schleswig-Jagel befindet.
Das bedeutet:
Sollte für die Errichtung/Erweiterung des Gebäudes der Einsatz eines Baukrans notwendig werden, ist hierfür gemäß § 15 i.V.m. § 12 LuftVG die Genehmigung der militärischen Luftfahrtbehörde dringend erforderlich. Für die Beantragung dieser luftrechtlichen Genehmigung werden folgende Angaben benötigt:
Lageplan und Koordinaten im Koordinatensystem WGS 84 (geographische DatenGrad/Min./Sek.) des Kranstandortes, maximale Arbeitshöhe in m über Grund und über NN und Standzeit.
Die Genehmigung ist vom Bauherrn rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens 3 Wochen vorher) bei der militärischen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

Anschrift militärische Luftfahrtbehörde:
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Abteilung Referat 1 d
Luftwaffenkaserne Wahn
Postfach 90 61 10 / 529
51127 Köln
LufABw1dBauschutz@Bundeswehr.org

Ferner weise ich darauf hin, dass aufgrund der Lage des Plangebietes mit Lärm- und Abgasemissionen durch den Flugbetrieb zu rechnen ist.
Beschwerden und Ersatzansprüche, welche sich auf diese Emissionen beziehen, können nicht anerkannt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sauer

BUNDESAMT FÜR INFRASTRUKTUR, UMWELTSCHUTZ UND DIENSTLEISTUNGEN DER BUNDESWEHR
REFERAT INFRA I 3
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Postfach 29 63
53019 Bonn
Tel. + 49 (0) 228 5504-4569
Fax + 49 (0) 228 55489-5763

Stellungnahme #M1018

Verfasser*in: DEHOGA Schleswig-Holstein e.V.
Eingereicht am:

Sehr geehrter Herr Bgm. Röhl,

in obiger Sache haben wir Kenntnis davon erlangt, dass die Planungsunterlagen öffentlich ausliegen. Diese haben wir überschlägig, was den Bereich ev. gastronomischer Betätigung betrifft, durchgesehen.

Können Sie uns mitteilen, aus welchem Grunde eine Wettbewerbsuntersuchung nicht durchgeführt wurde? Diese ist zwingend, wenn die Belange umliegender Gastronomie tangiert werden. Vorliegend ist lt. Begründung geplant, daß „Feierlichkeiten der Dorfgemeinschaft“ abgehalten werden sollen.

Dies ist die klassische Überschneidungslinie zur ordentlich konzessionierten Gastronomie mit ihren hohen ordnungsrechtlichen Hürden.

Immer wieder wurden und werden landesweit bei öffentlich geförderten Objekten die Rechtsvorschriften des Gaststättenordnungs- und des Wettbewerbsrechts unterlaufen, vgl. z.B. den seinerzeit aus diesen Gründen von der Landespolitik erlassenen Schwarzgastronomieerlaß im Zusammenhang insbesondere mit öffentlichen Landjugenfeten und öffentlichen Feuerwehrbällen.

Dies gilt es durch entsprechende individuelle Regelungen vor Ort auszuschließen, eingeleitet durch eben eine Wettbewerbsuntersuchung. Zu beachen ist dabei der große Einzugsbereich von Landgastronomie von über zehn Kilometern.

Wir würden uns sehr freuen in der Sache von Ihnen zu hören, gern auch im Rahmen eines Telefonats.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Ohm
Geschäftsführer
DEHOGA Schleswig-Holstein e.V.
Hamburger Chaussee 349
24113 Kiel
Tel. 0431-651867
Fax. 0431-651868
Email: Thorsten.Ohm@dehoga-sh.de

Stellungnahme #M1017

Verfasser*in: LLUR-Flensburg (Außenstelle Nord) (LLUR Nord / UFB Flensburg )
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Seiten der unteren Forstbehörde werden keine Anregungen oder Bedenken zum Entwurf der oben bezeichneten Planung vorgebracht.

Mit freundlichem Gruß,
Thomas Wegener

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Dezernat 54 - untere Forstbehörde
Postfach 2141
24911 Flensburg

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