Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Damp für den Bereich Wirtschaftshof Gut Damp
Textliche Festsetzungen
1 Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 15 BauNVO)
1.1 Sonstiges Sondergebiet - Tourismus
(§ 11 Abs. 2 BauNVO)
(1) Das Sondergebiet 'Tourismus' dient zu dem Zweck des Tourismus wie z.B. Ferienwohnungen, Veranstaltungs- und Konferenzräume, Schank- und Speisewirtschaften sowie für Anlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Gebietes.
(2) Zulässig sind:
im Baufeld 1: sonstige Gewerbebetriebe, Ausstellungsräume, Verwaltungsräume für den
landwirtschaftlichen Betrieb und die Jägerei
im Baufeld 2: Ferienwohnungen
im Baufeld 3: Restaurant einschließlich Außensitzbereich, Veranstaltungsräume,
Konferenzräume, Verwaltungsräume, Lagerräume
im Baufeld 4: Eventhalle, Konferenzräume, Ausstellungsräume, Wellnessräume
im Baufeld 5: Ferienwohnungen
im Baufeld 6: Ferienwohnungen, Gästezimmer
Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr sowie erforderliche Nebenanlagen
2 Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 16 - 21a BauNVO)
2.1 Es gelten die in der Planzeichnung festgesetzten Trauf- und Firsthöhen. Die Höhenangaben beziehen sich jeweils auf NHN (Normalhöhennull).
2.2 Die zulässige Grundfläche innerhalb des Sondergebietes 'Tourismus' darf durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grund- fläche von insgesamt 11.700 m² überschritten werden.