Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

1. Einleitung

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“ grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet Haidland an. Die Erschließung soll weiterhin über den Senefelder Ring erfolgen.

Begrenzt wird das 14,63 ha große Plangebiet wie folgt:

im Norden: durch den Bummereiweg (Flurstück 40/1, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Osten: durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 13/4, 11/5, 10/5, 9/17, 8/11, 25/1, 26/2 und 27/23 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt,

im Süden: durch die Sachsenwaldstraße - K26 (Flurstück 39/5, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Westen: durch die östliche Grenze der Flurstücke 17/13, 124, 123, 127, 128, 17/8, 107, 174 und 108 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt (östliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 92).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 16/3, 15/3 und 24/3 (Flur 9 der Gemarkung Schönningstedt).

1.2. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Haidland (Senefelder Ring) der Stadt Reinbek. Im laufenden Verfahren wurde das Plangebiet nach Osten um das Flurstück 24/3 (Flur 9 der Gemarkung Schönningstedt) erweitert.

Die Stadt Reinbek liegt als Mittelzentrum mit Glinde und Wentorf bei Hamburg in der nordöstlichen Metropolregion Hamburg und verfügt über einen mit der Nachbargemeinde Glinde entwickelten interkommunalen Gewerbestandort, dessen Ursprünge bereits auf die1960er Jahre zurückgehen. Mit der lagegünstigen Standortentscheidung an der Kreisstraße 80 – Glinder Weg als Zubringer zur Bundesautobahn 24, hat sich über die Jahre ein funktionaler, nachfragestarker Gewerbestandort etabliert, der durch marktorientierte Erweiterungen, Nachverdichtungen und Neuausweisungen sukzessive und bedarfsgerecht über die Jahre gewachsen ist. Der Bedarf an Gewerbeflächen ist in der Stadt Reinbek zuletzt weiter gestiegen und kann nicht innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete gedeckt werden. Auch auf regionaler Ebene wurde für den Kreis Stormarn der Bedarf für neue Gewerbeflächen festgestellt. Um die wirtschaftliche Stabilität und Attraktivität der Stadt Reinbek weiterhin zu gewährleisten, die lokale Wirtschaft zu fördern und eine zeitgemäße Entwicklungsoption zu offenbaren, soll das Gewerbegebiet Haidland erweitert werden.

Die Planungsziele sind:

  • Ausweisung von bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO zur geordneten städtebaulichen Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets vorzugsweise für ortsansässige Betriebe und die Verlagerung eines Recyclinghofes.
  • Verkehrliche Anbindung an das bestehende Gewerbegebiet Haidland (Senefelder Ring).
  • Berücksichtigung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft.
  • Ausweisung von Flächen für die entwässerungstechnisch erforderliche Einrichtungen.
  • Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Planungsziele auf der Grundlage des geltenden Planungsrechtes nach § 35 BauGB nicht umgesetzt werden können.