Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht

3.1.3. Gewerbestandortkonzept 2030 / 2035

Im Gewerbestandortkonzept 2030 / 2035 für die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg wird das Plangebiet als Fläche 24 geführt. In der planerischen Gesamtbewertung wird sie als sinnvolle gewerbliche Entwicklung als Erweiterung des bestehenden Gewerbes sowie als Arrondierung des Siedlungskörpers mit einer sehr guten Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz beschrieben. Für den nördlichen Teil der Fläche wird auf ein mögliches Konfliktpotenzial aufgrund des Vorhandenseins eines archäologischen Interessensgebiets aufmerksam gemacht.

3.2. Wasserschutzgebiet Zone III des Wasserwerks Glinde

Das Plangebiet liegt zu großen Teilen innerhalb der weiteren Schutzzone (Zone III) des Wasserschutzgebiets des Wasserwerks Glinde. Dieses dient dem Schutz des Grundwassers im Interesse der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Es gilt die Wasserschutzgebietsverordnung Glinde vom 30. Juli 1985. Gewerbegebiete sind zulässig, wenn das Schmutzwasser sowie das von Gewerbeflächen abfließende Niederschlagswasser in dichten Leitungen oder Behältern gesammelt und zu einer zentralen Abwasseranlage geleitet wird. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebiets zulässig. Entsprechende Genehmigungen und Erlaubnisse erfolgen im Rahmen der Genehmigungsplanung für die einzelnen Betriebe bzw. die Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Das Grundstück, das künftig als Recyclinghof durch die AWSH genutzt wird, liegt ganz im Süden des Plangebiets außerhalb der Wasserschutzzone. Auch die südliche Teilfläche des Sondergebiets Photovoltaik befindet sich außerhalb der Wasserschutzzone III, so dass hier die besonderen Anforderungen etwaiger für den Betrieb erforderlichen wassergefährdenden Stoffe (z.B. für den Betrieb von Transformatoren) gewahrt bleiben.

3.3. Hochspannungsleitung

Im nordwestlichen Randbereich wird das Plangebiet durch eine 110 kV- Hochspannungsfreileitung überspannt. Die Mastenstandorte dieser Leitung befinden sich außerhalb des Plangebiets. Für den Ausschwingungsbereich der Freilandleitung sind Beschränkungen der baulichen Höhen erforderlich Der vom Netzbetreiber festgelegte Schutzstreifen ist zu beachten.