Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

2 Ziel und zweck der planung

2.1 Allgemeine Ziele der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um für den Aufbau eines regionales Wärmenetzes durch einen örtlichen Biogasbetreiber ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und die Gemeinde mit Erneuerbaren Energien versorgen zu können. Auf einer Gesamtfläche von ca. 4.115 m² soll der für die Versorgung des Gebietes notwendige Stützpunkt in Form eines Blockheizkraftwerkes sowie dazu benötigten Anlagen ermöglicht werden.

Die Biogasanlage im Ortsteil Schuby wurde ursprünglich als privilegierte Anlage neben dem zugehörigen, alteingesessenen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Im Zuge der Ressourcen-Schonung mittels Nutzung der anfallenden Abwärme wurde in den vergangenen Jahren durch den ortsansässigen Betreiber der Ausbau eines regionalen Fernwärmenetzes für die angrenzende Wohnbebauung vorbereitet, an die einzelne Wohngebäude bereits angeschlossen sind.

Aktuell ist eine deutliche Vergrößerung dieses Fernwärmenetztes geplant. So sollen zukünftig neben den Bestandsgebäuden in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg auch die in Dörphof geplante KiTa des KiTa-Verbandes Nordschwansen und das neue Baugebiet „Dörpskoppel“ (B-Plan Nr. 5) vollständig durch die Biogasanlage in Schuby in Verbindung mit dem Satelliten-Standort in Dörphof mit Fernwärme versorgt werden.

Zur konstanten Versorgung aller Anschlussnehmer ist die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) sowie eines Wärmepufferspeichers (mit 16 m Höhe und einem Durchmesser von 12 m) und einer Notheizung in der Nähe des Wohngebietes „Dörpskoppel“ erforderlich. Hierbei dient der Wärmepufferspeicher der Deckung kurzzeitiger Bedarfsspitzen, die Notheizung wird für den Fall installiert, dass z.B. durch einen Komplettausfall der Biogasanlage kurzfristig keine Wärmeversorgung sichergestellt werden kann.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist somit die nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Anlagenstandortes, die Stärkung der Gemeinde Dörphof auf dem Bioenergiesektor, die Schaffung von zusätzlichen Einkommens- und Entwicklungsperspektiven für die örtliche Landwirtschaft sowie die standortverträgliche Einbindung des Sondergebietes 'Blockheizkraftwerk' in das Orts- und Landschaftsbild.

2.2 Ziele übergeordneter Rechtsbestimmungen

Durch die Umsetzung der Planung wird ein Blockheizkraftwerk in Verbindung mit einer bestehenden Biogasanlage weiterentwickelt und langfristig erhalten. Ziel ist die Förderung regenerativer Energien und die Minderung von Treibhausimmissionen im Hinblick auf den anthropogenen Klimawandel.

Die Planung erfüllt demnach die Grundsätze folgender Rechtsbestimmungen und Gesetze:

  1. Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 6
  2. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), § 1 Abs. 1-3, § 2
  3. Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), § 3 Abs. 4
  4. Landesentwicklungsplan (LEP 2021), Ziff. 2.3: 7 G; Ziff. 4.5: 1 G, 2 G, 3 G, 4 G, 6 G, 7 G, 8 G; Ziff. 4.8: 1 G, 2 G; Ziff. 6.1: 1 G.
  5. Regionalplan für den Planungsraum III (2001), Ziff. 7.4 (3)
  6. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II (2023), Kapitel „Klimawandel“