Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

3.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Sondergebiet durch die festgesetzte Grundfläche bestimmt. Mit einer Grundfläche von maximal 600 m² orientiert sich das Maß der baulichen Nutzung an den Anforderungen des Vorhabens. Gleichzeitig verbleibt ein ausreichender Spielraum, um die angestrebte Nutzung optimal auf dem Grundstück anzuordnen und zukünftige, für den Betriebsablauf notwendige bauliche Maßnahmen sinnvoll auf dem Grundstück unterzubringen.

Die Festsetzung einer max. Gebäudehöhe von 29,0 m über NHN entspricht einer Höhe von max. 18 m über der vorhandenen Geländeoberfläche. Die Festsetzung soll die Errichtung der geplanten baulichen Anlagen ermöglichen und gleichzeitig dem Schutz des Landschaftsbildes dienen. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden.

3.3 Überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze festgesetzt und soll einen maximalen Spielraum bei der Gebäudeplatzierung einräumen, um den Betriebsablauf auch zukünftig optimal gestalten zu können. Sie ist darum nicht gebäudebezogen, sondern gebietsübergreifend festgesetzt.

Die Baugrenze hält die erforderlichen Mindestabstände zu Nachbargrenzen und Knicks ein.

Um insbesondere den für den Havariefall vorgesehenen ca. 1,0 m hohen Schutzwall entlang der südlichen Planbereichsgrenze zur KiTa hin realisieren zu können, wird die Festsetzung aufgenommen, dass Lagerflächen, Nebenanlagen und anlagenbedingte Schutzwälle auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig sind.

3.4 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine private Zufahrtsstraße von der Straße „Alt Dörphof“. Diese Zufahrtsstraße verläuft östlich, parallel zur Flurstücksgrenze des Flurstückes 194/195 der Flur 2 Gemarkung und Gemeinde Dörphof.

Die Straße dient lediglich der Zufahrt von Wartungsfahrzeugen zum BHKW und wird nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Sie soll mit einer wassergebundenen Decke errichtet werden.

Aktuell wird durch den KiTa-Verband Nordschwansen die Möglichkeit geprüft, die Zufahrt zum BHKW über die Zufahrt zur angrenzenden KiTa zu führen, um so unnötige versiegelte Flächen einzusparen.

Grundsätzlich bestehen seitens der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Bedenken, sofern folgende Anmerkungen berücksichtigt werden:

- Sichtdreiecke sind freizuhalten,

- eine Blendwirkung auf den fließenden Verkehr ist auszuschließen,

- geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm sind zu treffen.

Hinweis der Stabstelle Baustellenkoordinierung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH):

Damit sich die Anbindung des Bebauungsgebietes an/über das klassifizierte Straßennetz und Materialtransporte für die Erschließung des Bebauungsgebietes nicht mit Baumaßnahmen des LBV.SH überschneiden, sind die Arbeiten zur Erschließung des Bebauungsgebietes im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV-SH abzustimmen.