Im Zuge des Planvorhabens wurde durch das Büro für Akustik Busch aus Kronshagen im Juni 2024 ein schalltechnisches Gutachten erstellt.
Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Die Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG plant den Bau eines Satteliten-BHKW in Dörphof, Flurstück 192, Alt Dörphof zur flexiblen Wärmeerzeugung. Für die Planung und Genehmigung des geplanten BHKW ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Darin ist nachzuweisen, dass durch den Betrieb des BHKW an den nächstgelegenen Immissionsorten die Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden:
Die Untersuchungen im Rahmen dieses Gutachtens ergaben, dass bei Durchführung der Schallschutzmaßnahmen, die im Abschnitt 7.1 [des Gutachtens] detailliert beschrieben sind, durch den Betrieb des geplanten BHKW an den maßgeblichen Immissionsorten die oben genannten Schutzziele eingehalten werden.
Damit können gemäß Punkt 3.2.1, Absatz 2 der TA Lärm Vorbelastungen durch andere Betriebe und Anlagen bei den Berechnungen außer Ansatz bleiben. Die Anforderungen der TA Lärm an Maximalpegel werden erfüllt, da beim Normalbetrieb des geplanten BHKW in der Regel keine kurzzeitigen Geräuschspitzen auftreten.
Im Rahmen dieses Gutachtens wurde auch das Auftreten tieffrequenter Geräusche entsprechend Punkt 7.3 der TA Lärm untersucht. In der TA Lärm werden Hinweise zur Ermittlung und Bewertung schädlicher Umwelteinwirkungen in Innenräumen gegeben.
Bei der Auslegung des Abgasschalldämpfers muss sichergestellt werden, dass dem Stand der Technik entsprechend durch das geplante BHKW keine tieffrequenten Einzeltöne im Sinne der DIN 45680 erzeugt werden.
Es wird dringend empfohlen, sich dies vertraglich durch die Hersteller der Komponenten garantieren zu lassen.
Aufgrund der Komplexität der rechnerischen Abschätzung tieffrequenter Geräusche wird weiterhin empfohlen, eine Immissionsmessung in kritisch gelegenen Innenräumen durchzuführen und das Messergebnis im Sinne der DIN 45680 auszuwerten und zu beurteilen. Eine Immissionsmessung vor den nächstgelegenen Fenstern schutzbedürftiger Räume ist nicht in jedem Fall ausreichend. Auch wenn die in der Tabelle 4 [des Gutachtens] aufgeführten Hörschwellenpegel vor dem Gebäude überschritten werden sollten, führt dies nicht zwingend zu einer Überschreitung der Hörschwelle nach DIN 45680 im Inneren des Gebäudes. Das Unterschreiten der Hörschwelle nach DIN 45680 stellt in jedem Fall die übergeordnete Anforderung dar.
Zur Vermeidung tieffrequenter Schallabstrahlung über die Außenbauteile des BHKWs müssen alle Komponenten ausreichend schwingungs- und körperschallisoliert aufgestellt bzw. befestigt werden. Neben dem Gasmotor zählen hierzu insbesondere auch die Anlagenteile des Abgasstroms und Kühlmittelleitungen.
Bei der Aufstellung des Gasmotors sind die Herstellerangaben bezüglich der entkoppelten Montage zu beachten.
Für die Wirksamkeit der entkoppelten Montage von Rohrleitungen (Abgas, Lüftung, Kühlmittel etc.) ist die Masse des massiven Bauteils an dem die Rohrleitungen befestigt werden relevant. Daher sollten diese Bauteile möglichst schwer ausgeführt werden.
Bei den sonstigen untersuchten Schallquellen ergaben sich keine Hinweise für das Auftreten schädlicher tieffrequenter Geräusche. Im Beschwerdefalle wären Messungen in den betroffenen Wohnräumen durchzuführen.