Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Gemäß der Bodenkarte (Maßstab 1 : 50.000) herrscht im Plangebiet ein Braunerde-Podsol als Bodentyp vor. Als geologisches Ausgangsmaterial steht Geschiebedecksandsand über Schmelzwassersand an. Der Bodentyp ist typisch für den Übergangsbereich vom Hügelland zur Geest und weitverbreitet. Naturräumlich zählt Neuberend zum schleswig-holsteinischen Hügelland (Untereinheit Angeln). Durch die frühere Nutzung als Sportplatz ist davon auszugehen, dass das Gelände eingeebnet und der Boden verdichtet wurde.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der sandigen Böden sehr eingeschränkt und es ist eine hohe Grundwasserneubildungsrate gegeben.

Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen sind im Plangebiet derzeit nicht bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Untersuchungsgebiet gibt es ebenfalls nicht. Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Planung würde der Planbereich weiterhin als Blühwiese genutzt werden. Bodenversiegelungen bzw. -überbauungen würden nicht vorgenommen.

Auswirkungen der Planung

Im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 werden neben den Solarmodulen die für den Betrieb des Solarparks notwendigen Bestandteile (Rückkühlwerke, Großwärmepumpen-Anlage, Wärmespeicher, Peripherie-Container und MS-Station) und Nebenanlagen (Trafostationen, Schaltanlagen, Verkabelungen und transparente Zaunanlagen einschließlich der notwendigen Zufahrts- und Wartungsflächen) auf bisher unversiegelten Flächen entstehen.

Der Bebauungsplan sieht für das Sondergebiet ‚Photovoltaikanlage‘ eine Grundflächenzahl von 0,55 vor. Diese Grundfläche wird mit den Modultischen überstellt und beschattet, jedoch nicht vollständig versiegelt. Es wird weiterhin zur Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser und zur Belüftung des belebten Bodens kommen. Auswirkungen auf den Boden sind daher vor allem durch die Beschattung und durch Versiegelungen im Bereich der Nebenanlagen und Rammpfähle für die Modultische zu erwarten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen, durch die Befestigung der Modultische auf Rammpfählen sowie durch die temporäre Lagerung von Baumaterialien mit einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung der Bodenstruktur zu rechnen.

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch den Bau der Modultische und der Nebenanlagen gegeben. Es liegen im Planbereich keine seltenen Böden vor. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der derzeitigen Nutzung als Blühwiese um Bereiche mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

In Anlehnung an den gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ vom 09.09.2024 sind für die Anlagenteile innerhalb des umzäunten Bereiches zuzüglich der bebauten Fläche außerhalb der Umzäunung (z.B. Zufahrten) Kompensationsmaßnahmen zum Eingriff in das Landschaftsbild und zum Ersatz betroffener Funktionen des Naturhaushaltes im Verhältnis 1 : 0,25 herzustellen. Die Bilanzierung des Ausgleichs erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartenden Bodenveränderungen und die Überstellung mit PV-Modulen als unerheblich nachteilig zu bewerten. Die Bodenstruktur ist durch die ehemalige Nutzung als Sportplatz bereits vorbelastet. Auswirkungen auf den Boden sind bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- und Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bedeckung des Bodens auf der Fläche, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der vorherrschenden sandigen Böden als hoch zu bewerten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Planung würde der Planbereich weiterhin als Blühwiese genutzt werden.

Auswirkungen der Planung

Durch die Errichtung der PV-Module wird es nur geringe Auswirkungen auf das Grundwasser geben, da anfallendes Niederschlagswasser weiterhin versickern kann. Tatsächliche Versiegelungen des Bodens werden nur in sehr geringem Umfang für die Rammpfosten der Modultische, Rückkühlwerke, Wärmespeicher, Peripherie-Container und MS-Station erfolgen.

Die Freiflächen um die PV-Module werden extensiv gepflegt, sodass potenzielle Auswirkungen auf das Grundwasser durch einen Eintrag von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen werden können.

In den Randbereichen des Plangebietes sind Maßnahmenflächen vorgesehen. Diese Vegetationsflächen werden sich zusammen mit den zu erhaltenden Knickstrukturen positiv auf die Verdunstungsrate auswirken.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind weder vorteilhaft noch nachteilig zu bewerten. Versiegelungen werden nur in einem sehr geringen Umfang vorgenommen, sodass das Niederschlagswasser weiterhin auf den sandigen Böden versickern kann.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Neuberend herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur (1991-2020) in der Region liegt bei ca. 9,0 °C. Der jährliche Niederschlag (1991-2020) liegt im Mittel bei ca. 880 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/sec, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes und der sonstigen Sachgüter zu erwarten. Der Knick wird als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft gemäß der gesetzlichen Vorgaben gepflegt.

Auswirkungen der Planung

Baubedingt kann es zu einer geringen Staubentwicklung durch Erdarbeiten kommen. Diese sind jedoch kurzfristig und lokal begrenzt.

Unter den PV-Anlagen wird es aufgrund der Beschattung durch die Solarmodule tagsüber zu geringeren Temperaturen kommen. Nachts kommt es aufgrund der Überstellung des Bodens mit den Anlagen zu einer geringen Erhöhung gegenüber der Umgebungstemperatur. Zusätzlich heizen sich die Module an sonnigen Tagen gegenüber den angrenzenden Freiflächen stärker auf. Hierdurch entstehen über den Modulen Wärmeinseln. Aufgrund der häufig vorkommenden Windbewegungen in der Region und des damit verbundenen Luftaustausches sind jedoch keine relevanten Auswirkungen auf das Kleinklima zu erwarten. Es sind in der Umgebung weitreichende Freiflächen vorhanden, sodass kumulierende Wirkungen auszuschließen sind.

Die Förderung von Photovoltaikanlangen als regenerative Energiequelle durch die Bundesregierung erfolgt unter der Annahme, dass diese Anlagen zu einer positiven Bilanz bezüglich der globalen Klimaveränderung beitragen.

Aufgrund der klimaregulierenden Landschaftselemente im Umfeld des Plangebietes und der häufig vorkommenden Winde verursacht die Planung lokale Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft mit unerheblich nachteiligen Auswirkungen.