2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Gemäß der Bodenkarte (Maßstab 1 : 50.000) herrscht im Plangebiet ein Braunerde-Podsol als Bodentyp vor. Als geologisches Ausgangsmaterial steht Geschiebedecksandsand über Schmelzwassersand an. Der Bodentyp ist typisch für den Übergangsbereich vom Hügelland zur Geest und weitverbreitet. Naturräumlich zählt Neuberend zum schleswig-holsteinischen Hügelland (Untereinheit Angeln). Durch die frühere Nutzung als Sportplatz ist davon auszugehen, dass das Gelände eingeebnet und der Boden verdichtet wurde.
Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der sandigen Böden sehr eingeschränkt und es ist eine hohe Grundwasserneubildungsrate gegeben.
Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen sind im Plangebiet derzeit nicht bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Untersuchungsgebiet gibt es ebenfalls nicht. Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Verzicht auf die Planung würde der Planbereich weiterhin als Blühwiese genutzt werden. Bodenversiegelungen bzw. -überbauungen würden nicht vorgenommen.
Auswirkungen der Planung
Im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 werden neben den Solarmodulen die für den Betrieb des Solarparks notwendigen Bestandteile (Rückkühlwerke, Großwärmepumpen-Anlage, Wärmespeicher, Peripherie-Container und MS-Station) und Nebenanlagen (Trafostationen, Schaltanlagen, Verkabelungen und transparente Zaunanlagen einschließlich der notwendigen Zufahrts- und Wartungsflächen) auf bisher unversiegelten Flächen entstehen.
Der Bebauungsplan sieht für das Sondergebiet ‚Photovoltaikanlage‘ eine Grundflächenzahl von 0,55 vor. Diese Grundfläche wird mit den Modultischen überstellt und beschattet, jedoch nicht vollständig versiegelt. Es wird weiterhin zur Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser und zur Belüftung des belebten Bodens kommen. Auswirkungen auf den Boden sind daher vor allem durch die Beschattung und durch Versiegelungen im Bereich der Nebenanlagen und Rammpfähle für die Modultische zu erwarten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen, durch die Befestigung der Modultische auf Rammpfählen sowie durch die temporäre Lagerung von Baumaterialien mit einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung der Bodenstruktur zu rechnen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch den Bau der Modultische und der Nebenanlagen gegeben. Es liegen im Planbereich keine seltenen Böden vor. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der derzeitigen Nutzung als Blühwiese um Bereiche mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.
In Anlehnung an den gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ vom 09.09.2024 sind für die Anlagenteile innerhalb des umzäunten Bereiches zuzüglich der bebauten Fläche außerhalb der Umzäunung (z.B. Zufahrten) Kompensationsmaßnahmen zum Eingriff in das Landschaftsbild und zum Ersatz betroffener Funktionen des Naturhaushaltes im Verhältnis 1 : 0,25 herzustellen. Die Bilanzierung des Ausgleichs erfolgt in Kapitel 3.2.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartenden Bodenveränderungen und die Überstellung mit PV-Modulen als unerheblich nachteilig zu bewerten. Die Bodenstruktur ist durch die ehemalige Nutzung als Sportplatz bereits vorbelastet. Auswirkungen auf den Boden sind bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.