Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Schutzgut Boden

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch die PV-Module und Nebenanlagen gegeben. Der gemeinsame Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ vom 09.09.2024, der auch für diese Anlage herangezogen wird, regelt in Kapitel F die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Demnach sind für die Anlagenteile innerhalb des umzäunten Bereiches zuzüglich der bebauten Fläche außerhalb der Umzäunung (z.B. Zufahrten) Kompensationsmaßnahmen zum Eingriff in das Landschaftsbild und zum Ersatz betroffener Funktionen des Naturhaushaltes im Verhältnis 1 : 0,25 herzustellen.

Da der umzäunte Bereich der Sondergebietsfläche entspricht, wird zur Kompensation eine Ausgleichsfläche von 25 % der Sondergebietsfläche zur Verfügung gestellt. Die Sondergebietsflächen umfassen eine Fläche von ca. 9.105 m². Für die vorliegende Planung ergibt sich daher ein Ausgleich von 9.105 m² x 0,25 = 2.277.

Der Ausgleich wird außerhalb des Plangebietes über ein Ökokonto zur Verfügung gestellt (siehe Kap. 3.4).

Landschaftsbild

Für Eingriffe in das Landschaftsbild sind gemäß der „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ Eingrünungsmaßnahmen (Gehölzpflanzungen) um Solar-Freiflächenanlagen vorgeschrieben, um das Landschaftsbild wiederherzustellen bzw. neu zu gestalten, sofern dies nicht zu nachteiligen Auswirkungen bezüglich des Meideverhaltens von Offenlandarten führt. Das Plangebiet ist bereits von allen Seiten eingegrünt, sodass keine weiteren Eingrünungsmaßnahmen vorzusehen sind. Die vorhandenen und innerhalb des Plangebietes gelegenen Gehölzstrukturen und der Knick sind in Planzeichnung (Teil A) und dem textlichen Teil (Teil B) des Bebauungsplans berücksichtigt und als zu erhaltend festgesetzt.

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

3.1 Die Fläche unter den Anlagen ist dauerhaft als extensives Grünland zu bewirtschaften. Für die Ansaat ggf. offener Bodenstrukturen ist eine gebietsheimische, blütenreiche und standortgerechte, zertifizierte Saatgutmischung zu verwenden bzw. zu erhalten. Zur Bewirtschaftung ist die Beweidung mit max. 2 Großvieheinheit pro ha oder zwei Mahden nach dem 01. Juli eines Jahres zulässig.

3.2 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu sichern und bei Abgang zu ersetzen.

3.3 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Alle Maßnahmen, die den Fortbestand gefährden, wie Verdichtung des Bodens, Eingriffe in den Wurzelraum und Grundwasserabsenkung, sind zu unterlassen.

3.4 Im Sondergebiet ist die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks nicht zulässig. Mit den erforderlichen Zaunanlagen ist ein Abstand von mindestens 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks einzuhalten.

3.5 Innerhalb der Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist der vorhandene Bewuchs dauerhaft zu sichern. Regelmäßige Rückschnitte zur Vermeidung von Verschattung sind unter Beachtung möglicher Blendwirkungen im Bereich der angrenzenden Wohngebäude zulässig.

3.6 Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft M1 ist zwischen Knickfuß und Sondergebietsfläche dauerhaft als extensives Grünland anzulegen und zu bewirtschaften. Die vorhandene Ansaat ist zu erhalten, ggf. ist. für die Ansaat eine gebietseigene, blütenreiche und standortgerechte, zertifizierte Saatgutmischung zu verwenden. Zur Bewirtschaftung sind zwei Mahden nach dem 01. Juli eines Jahres zulässig.

3.7 Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft M2 ist dauerhaft als extensives Grünland anzulegen und zu bewirtschaften. Die vorhandene Ansaat ist zu erhalten, ggf. ist. für die Ansaat eine gebietseigene, blütenreiche und standortgerechte, zertifizierte Saatgutmischung zu verwenden. Zur Bewirtschaftung sind zwei Mahden nach dem 01. Juli eines Jahres zulässig.

3.8 Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft M3 ist zwischen Wurzelhals der Bepflanzung und Sondergebietsfläche dauerhaft als extensives Grünland anzulegen und zu bewirtschaften. Die vorhandene Ansaat ist zu erhalten, ggf. ist für die Ansaat eine gebietseigene, blütenreiche und standortgerechte, zertifizierte Saatgutmischung zu verwenden. Zur Bewirtschaftung sind zwei Mahden nach dem 01. Juli eines Jahres zulässig.

3.9 Zur Kompensation werden dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 8 folgende Flächen zugeordnet:

- 2.277 Ökopunkte aus dem beim Kreis Rendsburg-Eckernförde geführten Ökokonto mit dem Aktenzeichen 67.20.35-Warder-3 (Flurstück 24/3, Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Warder).

3.10 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung des zu erhaltenden Knicks,
  • Darstellung der zur Erhaltung festgesetzten Bäume,
  • Darstellung der zur Erhaltung festgesetzten Bepflanzung,
  • Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

3.4 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme

Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 von 2.277 m² wird über ein Ökokonto zur Verfügung gestellt. Das Ökokonto wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Warder-3 und befindet sich auf dem Flurstück 24/3, Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Warder im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Zielbiotop des Ökokontos ist arten- und strukturreiches Dauergrünland. Dieses Ziel soll durch die Aushagerung und den Umbau einer artenarmen Wirtschaftsgrünlandfläche erreicht werden. Dafür sind das Einbringen von zertifiziertem Regio-Saatgut „Frischwiese“ und die extensive Pflege mittels Beweidung oder an den Wiesenvogelschutz angepasste Mahd vorgesehen.

Aus dem Ökokonto wird eine tatsächliche Fläche von 1.725 m² als Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen des B-Planes Nr. 8 der Gemeinde Neuberend beansprucht. Dieser reduzierte Flächenausgleich ergibt sich aus dem ökologischen Aufwertungspotenzial und die Lage innerhalb einer Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Die Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und stehen zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund der erhöhten naturschutzfachlichen Wertigkeit der Ökokontofläche wird der flächenmäßig notwendige Ausgleich von 2.277m² auf eine tatsächliche Ausgleichsfläche von 1.725 m² reduziert. Die flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche im Ökokonto ist dem Anhang zu entnehmen.