Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 24, 2. vorhabenbezogene Änderung
Hier finden Sie den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) als Teil C der Satzung.
Das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Quickborn "Nahversorgung Ulzburger Landstraße" dient der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Gewerbebrache zur Schaffung zeitgemäßer Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen im Quickborner Ortsteil Heide.
Die Ziele der Bauleitplanung sind es,
• mit der Neuansiedlung der Einzelhandelsbetriebe,
• der langfristigen Bindung lokaler Firmen an den Standort und
• der Entwicklung kleinteiligen Gewerbes v.a. für Handwerker
ein ortsprägendes vitales Gewerbeareal für unterschiedliche Nutzungsarten zu schaffen.
Damit einhergehend kann die Verkehrssituation vor allem für Fuß- und Radverkehr verbessert und durch moderne energieeffiziente Gebäude sowie ein nachhaltiges Energie- und Entwässerungskonzept ein Beitrag zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz geleistet werden.
Herr Lasse Friedel
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon 04106 / 611 262
Fax 04106 / 611 400
E-Mail Stadtplanung@quickborn.de
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de
Frau Nicola Siedenburg
Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
Fachdienst 1.4 Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon: +49 4106 611-166
Telefax: +49 4106 611-400
E-Mail: stadtplanung@quickborn.de
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Hier finden Sie alle vorliegenden Fachgutachten zum Bebauungsplan Nr. 24, 2. vorhabenbezogene Änderung.
Hier finden Sie die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung § 4 (1) BauGB.
Hier finden Sie die Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Planentwurfes.