Bebauungsplan Nr. 24, 2. vorhabenbezogene Änderung "Nahversorgung Ulzburger Landstraße"

Quickborn

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 13 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Quickborn "Nahversorgung Ulzburger Landstraße" dient der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Gewerbebrache zur Schaffung zeitgemäßer Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen im Quickborner Ortsteil Heide.

Die Ziele der Bauleitplanung sind es,

• mit der Neuansiedlung der Einzelhandelsbetriebe,

• der langfristigen Bindung lokaler Firmen an den Standort und

• der Entwicklung kleinteiligen Gewerbes v.a. für Handwerker

ein ortsprägendes vitales Gewerbeareal für unterschiedliche Nutzungsarten zu schaffen.

Damit einhergehend kann die Verkehrssituation vor allem für Fuß- und Radverkehr verbessert und durch moderne energieeffiziente Gebäude sowie ein nachhaltiges Energie- und Entwässerungskonzept ein Beitrag zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz geleistet werden.

Ansprechperson

Herr Lasse Friedel

Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon 04106 / 611 262

Fax 04106 / 611 400

E-Mail Stadtplanung@quickborn.de

Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de

Frau Nicola Siedenburg

Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung

Fachdienst 1.4  Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon: +49 4106 611-166

Telefax: +49 4106 611-400

E-Mail: stadtplanung@quickborn.de

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