Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 24, 2. vorhabenbezogene Änderung
Hier finden Sie den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) als Teil C der Satzung.
Das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Quickborn "Nahversorgung Ulzburger Landstraße" dient der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Gewerbebrache zur Schaffung zeitgemäßer Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen im Quickborner Ortsteil Heide.
Die Ziele der Bauleitplanung sind es,
• mit der Neuansiedlung der Einzelhandelsbetriebe,
• der langfristigen Bindung lokaler Firmen an den Standort und
• der Entwicklung kleinteiligen Gewerbes v.a. für Handwerker
ein ortsprägendes vitales Gewerbeareal für unterschiedliche Nutzungsarten zu schaffen.
Damit einhergehend kann die Verkehrssituation vor allem für Fuß- und Radverkehr verbessert und durch moderne energieeffiziente Gebäude sowie ein nachhaltiges Energie- und Entwässerungskonzept ein Beitrag zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz geleistet werden.
Herr Lasse Friedel
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon 04106 / 611 262
Fax 04106 / 611 400
E-Mail Stadtplanung@quickborn.de
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de
Frau Nicola Siedenburg
Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
Fachdienst 1.4 Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon: +49 4106 611-166
Telefax: +49 4106 611-400
E-Mail: stadtplanung@quickborn.de
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Hier finden Sie alle vorliegenden Fachgutachten zum Bebauungsplan Nr. 24, 2. vorhabenbezogene Änderung.
Hier finden Sie die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB.
Hier finden Sie die Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Planentwurfes.