Bebauungsplan Nr. 53 "Wohnen an der Prinzenstraße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 38 Tage –durchführende Organisation
Stadt EckernfördePlanungsanlass
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine innerstädtische Brachfläche. Mit der Überplanung der Flächen soll im Sinne der Innenentwicklung eine erhebliche Anzahl an Geschosswohnungsbauten zur Befriedigung der anhaltenden Wohnraumnachfrage errichtet werden. Die Planungen sehen die Errichtung von Wohnbebauung in Form von drei- bis fünfgeschossigem Geschosswohnungsbau vor.
Ansprechperson
Bauverwaltung: Frau Acksen, Tel. 04351/710-603
Stadtplanung Stadt Eckernförde, Tel. 04351/710-611
Planungsbüro: AC PLANERGRUPPE GMBH, Tel. 04821/682-80
Aktuelle Mitteilungen
Wichtige Mitteilung für Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Eckernförde begrüßt Ihr Interesse an dem Bauleitplanverfahren.
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