Planungsdokumente: Gemeinde Rendswühren - Bebauungsplan Nr. 29 "Neuenrade/Hollenbek"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Westen des Gemeindegebietes der Gemeinde Rendswühren im Ortsteil Neuenrade-Hollenbek und weist eine Größe von ca. 3,09 ha auf. Konkret handelt es sich um das Gebiet nordwestlich 'Neuenrader Weg' und der Bebauung am 'Rodekamp 1 - 2' und 'Surkamp 5 - 9', südlich der Grundstücke am 'Wiesenweg 1 - 4', östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich 'Wiesenweg'.

Das Plangebiet liegt gegenwärtig überwiegend im Außenbereich. Für einen Teilbereich im Nordwesten gilt der Bebauungsplan Nr. 16, der im Jahr 1998 Rechtskraft erlangte. Dieser setzt unter anderem im Bereich des Plangebietes eine 'Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen' als Übergang zur freien Landschaft fest.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 16

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet wird gegenwärtig von einer Ackerfläche eingenommen, die im Norden durch einen Knick, der sich außerhalb des Geltungsbereiches befindet, begrenzt wird. Umgeben ist das Plangebiet im Norden und Osten von Wohnbebauung, die sich vor allem aus lockeren Einfamilienhausstrukturen mit zugehörigen Hausgärten zusammensetzt. Darüber hinaus ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.

2. Anlass und Ziele der Planung