3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Hünengrab“ der Gemeinde Bovenau

Bovenau

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Eiderkanal

Planungsanlass

Im Rahmen einer Lückenbebauung sollen 2 Einfamilienhäuser auf den Flurstücken 170 und 3/4 der Flur 8 in der Gemarkung Bovenau-Wakendorf errichtet werden. Die betroffenen Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Hünengrab“ der Gemeinde Bovenau.
Eine Bebauung auf den Grundstücken ist unzulässig, weil der B-Plan in den betreffenden Bereichen keinen überbaubaren Bereich vorgesehen hat. Deshalb ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Den Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.06.2020 gefasst.

Ansprechperson

Marc Nadolny, Amt Eiderkanal, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld Tel.: 04331 / 8471-31 Fax: 04331 / 8471-71 www.amt-eiderkanal.de m.nadolny@amt-eiderkanal.de Öffnungszeiten der Verwaltung: Mo, Mi + Fr 8.00-12.00 Uhr, Di + Do 14.00-17.30 Uhr oder nach Vereinbarung

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Ihr Ort wurde markiert

___content___

Fehler

___content___

___title___

___title___

___content___

Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.