Planungsdokumente: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich diente ursprünglich als Sportplatz. Zum derzeitigen Zeitpunkt erfolgte die Ansaat einer Blühwiese.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Planung würde der Planbereich weiterhin als Blühwiese genutzt werden.

Auswirkungen der Planung

Ziel der Planung ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen für die Herstellung regenerativer Energien (Solarstrom). Unterhalb der Solarmodule wird Grünland entwickelt, welches extensiv per Mahd oder Beweidung unterhalten werden muss. Es werden keine für die Landwirtschaft vorgesehenen Flächen verbraucht.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind weder vorteilhaft noch nachteilig zu bewerten, da keine landwirtschaftlich genutzte Fläche verbraucht wird und keine großflächige Überbauung erfolgt. Der Flächenverbrauch ist im Interesse an erneuerbarer Energie und regionaler Stromgewinnung begründet und daher nicht zu vermeiden.

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Gemäß der Bodenkarte (Maßstab 1 : 50.000) herrscht im Plangebiet ein Braunerde-Podsol als Bodentyp vor. Als geologisches Ausgangsmaterial steht Geschiebedecksandsand über Schmelzwassersand an. Der Bodentyp ist typisch für den Übergangsbereich vom Hügelland zur Geest und weitverbreitet. Naturräumlich zählt Neuberend zum schleswig-holsteinischen Hügelland (Untereinheit Angeln). Durch die frühere Nutzung als Sportplatz ist davon auszugehen, dass das Gelände eingeebnet und der Boden verdichtet wurde.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der sandigen Böden sehr eingeschränkt und es ist eine hohe Grundwasserneubildungsrate gegeben.

Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen sind im Plangebiet derzeit nicht bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Untersuchungsgebiet gibt es ebenfalls nicht. Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Planung würde der Planbereich weiterhin als Blühwiese genutzt werden. Bodenversiegelungen bzw. -überbauungen würden nicht vorgenommen.

Auswirkungen der Planung

Im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 werden neben den Solarmodulen die für den Betrieb des Solarparks notwendigen Bestandteile (Rückkühlwerke, Großwärmepumpen-Anlage, Wärmespeicher, Peripherie-Container und MS-Station) und Nebenanlagen (Trafostationen, Schaltanlagen, Verkabelungen und transparente Zaunanlagen einschließlich der notwendigen Zufahrts- und Wartungsflächen) auf bisher unversiegelten Flächen entstehen.

Der Bebauungsplan sieht für das Sondergebiet ‚Photovoltaikanlage‘ eine Grundflächenzahl von 0,55 vor. Diese Grundfläche wird mit den Modultischen überstellt und beschattet, jedoch nicht vollständig versiegelt. Es wird weiterhin zur Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser und zur Belüftung des belebten Bodens kommen. Auswirkungen auf den Boden sind daher vor allem durch die Beschattung und durch Versiegelungen im Bereich der Nebenanlagen und Rammpfähle für die Modultische zu erwarten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen, durch die Befestigung der Modultische auf Rammpfählen sowie durch die temporäre Lagerung von Baumaterialien mit einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung der Bodenstruktur zu rechnen.

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch den Bau der Modultische und der Nebenanlagen gegeben. Es liegen im Planbereich keine seltenen Böden vor. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der derzeitigen Nutzung als Blühwiese um Bereiche mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

In Anlehnung an den gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ vom 09.09.2024 sind für die Anlagenteile innerhalb des umzäunten Bereiches zuzüglich der bebauten Fläche außerhalb der Umzäunung (z.B. Zufahrten) Kompensationsmaßnahmen zum Eingriff in das Landschaftsbild und zum Ersatz betroffener Funktionen des Naturhaushaltes im Verhältnis 1 : 0,25 herzustellen. Die Bilanzierung des Ausgleichs erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartenden Bodenveränderungen und die Überstellung mit PV-Modulen als unerheblich nachteilig zu bewerten. Die Bodenstruktur ist durch die ehemalige Nutzung als Sportplatz bereits vorbelastet. Auswirkungen auf den Boden sind bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- und Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bedeckung des Bodens auf der Fläche, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der vorherrschenden sandigen Böden als hoch zu bewerten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Planung würde der Planbereich weiterhin als Blühwiese genutzt werden.

Auswirkungen der Planung

Durch die Errichtung der PV-Module wird es nur geringe Auswirkungen auf das Grundwasser geben, da anfallendes Niederschlagswasser weiterhin versickern kann. Tatsächliche Versiegelungen des Bodens werden nur in sehr geringem Umfang für die Rammpfosten der Modultische, Rückkühlwerke, Wärmespeicher, Peripherie-Container und MS-Station erfolgen.

Die Freiflächen um die PV-Module werden extensiv gepflegt, sodass potenzielle Auswirkungen auf das Grundwasser durch einen Eintrag von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen werden können.

In den Randbereichen des Plangebietes sind Maßnahmenflächen vorgesehen. Diese Vegetationsflächen werden sich zusammen mit den zu erhaltenden Knickstrukturen positiv auf die Verdunstungsrate auswirken.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind weder vorteilhaft noch nachteilig zu bewerten. Versiegelungen werden nur in einem sehr geringen Umfang vorgenommen, sodass das Niederschlagswasser weiterhin auf den sandigen Böden versickern kann.