Planungsdokumente: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Umweltbelangen)
ABFläche BodenWasserKlima und LuftTiere und PflanzenLandschaftsbildKultur- und SachgüterWohnen (Mensch)Erholung (Mensch)
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima und Luft-
Tiere und Pflanzen
Landschaftsbild---
Kultur- und Sachgüter----
Wohnen (Mensch)-
Erholung (Mensch)---

Der Einfluss des Schutzgutes bzw. des Umweltbelanges A auf das Schutzgut beziehungsweise den Umweltbelang B ist „ stark“, „● mittel“, „ wenig“ oder „- gar nicht“ ausgeprägt.

2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Hinsichtlich möglicher Licht- und Schallemissionen sind im Rahmen der Planung Gutachten erstellt worden. Im Ergebnis der Schalluntersuchung wurde festgestellt, dass die Zusatzbelastung durch die Betriebsgeräusche am maßgebliche Immissionsort als nicht relevant anzusehen ist. Störende Blendwirkungen auf die Anwohner wurden ebenfalls ausgeschlossen.

Gegebenenfalls anfallendes Schmutzwasser wird gesammelt und in das vorhandene Schmutzwasserleitungsnetz der Gemeinde Neuberend eingebunden. Das anfallende Niederschlagswasser soll wie bisher im Plangebiet versickern.

Die Abfallbeseitigung wird im Auftrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Schleswig-Flensburg (ASF) von privaten Unternehmen ausgeführt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hingewiesen.

2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die Planbereichsfläche ist für die flächige Nutzung erneuerbarer Energien (Nutzung der Solarenergie zur Strom- und Wärmeproduktion) vorgesehen.